Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 8. (1955)
KRAUS, Wilhelm: 10 Jahre Österreichisches Staatsarchiv 1945–1955
274 Archivberichte Gesamtinventar angeführt sind, geschoßweiße durchgeführt, sodaß nunmehr die großen Archivkörper einheitlich gelagert sind. Für diese Ordnungsarbeiten wurden die Bestände in 7 Gruppen aufgeteilt und jede Gruppe einem wissenschaftlichen Beamten als Referat zugewiesen. Nach Abschluß der Neuaufstellung wurde von jedem Referenten ein genauer Belegplan ausgearbeitet und im betreffenden Geschoß zur Orientierung ausgehängt. Die Neuaufstellung, die vielfach auch schon eine erste Durchordnung bedeutete, war Ende 1951 abgeschlossen. Nachdem die verlagerten Bestände wieder aufgestellt waren (Ende 1948), konnte auch daran gedacht werden, für ihre bessere Konservierung Vorsorge zu treffen. Zunächst wurde mit den ca. 70.000 Urkunden begonnen und jede einzelne Urkunde, die bisher nur in Papierhüllen eingeschlagen war, wird einheitlich in Kartons untergebracht. Diese Art der Konservierung schützt die Urkunden, vor allem die Siegel und erleichtert die Auffindung. Bisher wurden über 17.000 Urkunden mit neuen Kartons versehen. Die allgemeine Urkundenreihe ist nunmehr von 816—1385 in Kartons umgelegt. Für die bessere Aufbewahrung der Akten, deren Faszikeleinbände durch die Verlagerung und Rückführung oft stark gelitten hatten, wurden gleichfalls nach Abschluß der Rückführungen und der Neuaufstellung starke Pappkartons angeschafft. Von 1948—1955 wurden 13.000 Aktenkartons angeschafft und damit große Teile der Staatskanzlei, des Politischen Archivs, des Kabinettsarchivs und des Reichshofrates in Kartons umgelegt. (2) Im A V A. war eine vollständige Neuaufstellung aller Bestände erst nach dem Neubau des Aktenspeichers ab 1953 möglich. Eine teilweise Neuaufstellung erfolgte auch im H K A. durch den Ausbau des Dachbodenspeichers und die Übernahme der Hofkammer-Archivteile 1820—1848 vom FA. Beim F A. ist die Neuaufstellung aus Raumverhältnissen noch nicht endgültig abgeschlossen. Die endgültige Neuaufstellung gilt im K A. derzeit nur für die im Südtrakt untergebrachten Bestände, für den Rest kann sie erst nach Fertigstellung des Nordtraktes und seiner Einrichtung erfolgen. Die Detail-Durchordnung aller von Kriegs- und Nachkriegsschäden betroffenen Archivkörper läuft in allen Archiven dauernd seit ihrem Rücklangen und wird noch viele Jahre Ordnungsarbeit und vieler Kräfte bedürfen, da sie natürlich hinter der behördlichen Tätigkeit, dem Benützer- dienst und der Anfragenbeantwortung zurückstehen muß. Der oberste Grundsatz für diese Neuordnung ist das Registratursprinzip, d. h. die Wiederherstellung des Schriftgutbestandes mit Hilfe noch vorhandener Kanzleibücher in jener Ordnung, in der er einst in der Kanzleitätigkeit seiner Behörde erwachsen war. Sofern die Zerstörung aber in solchem Ausmaß erfolgte, daß nur mehr Reste des Schriftgutbestandes vorhanden oder die Kanzleibücher vernichtet sind, bleibt nur mehr die Ausscheidung belanglosen Schriftgutes und eine Neuverzeichnung des Restes übrig, um