Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 8. (1955)

REGELE, Oskar: Das erste Jahrzehnt des Österreichischen Staatsarchivs 1945–1955

ARCHIVBERICHTE ÖSTERREICH Das erste Jahrzehnt des österreichischen Staatsarchivs 1945-1955. Im April 1945, als die letzten Stürme des zweiten Weltkrieges auch über Österreich hinweg brausten, stellten die staatlichen Archive ein Trümmer­feld dar. Organisatorisch waren sie zersplittert, die Archivgebäude teils schwer, teils leicht durch den Bombenkrieg und die Kampfhandlungen beschädigt, das wertvolle Archivgut zu großen Teilen außerhalb Wiens ver­lagert und noch ganz ungewissen Schicksals, das Personal gelichtet und auf einen Mindeststand herabgesunken. Verschiedene Heimsuchungen der Gebäude in den herrenlosen Tagen der letzten Kämpfe um die Bundeshaupt­stadt taten ein übriges, um die Lage noch bedauernswerter zu gestalten. Der bis in das Jahr 1710 zurückreichende Gedanke einer Zusammen­fassung aller staatlichen Archive in einen Körper stieß im Lauf der Jahr­hunderte immer auf gewichtige Einwände, weder die Gelegenheiten der Jahre 1848—1849, noch jene nach dem Jahre 1918 konnten genutzt werden. Es war besonders die Verfassung Österreich-Ungarns mit k. u. k. gemein­samen Ministerien neben den österreichischen und ungarischen Ministerien einer Zentralisierung des Archivwesens hinderlich, doch auch die Sonder­stellung des Haus-, Hof- und Staatsarchivs als des Archivs der Dynastie sowie des Kriegsarchivs als eines Institutes für amtliche Geschichtsschrei­bung. Die staatspolitische Lage im Jahre 1945 war dann eine grundsätzlich andere und die österreichische provisorische Staatsregierung verfügte daher am 14. Mai dieses Jahres die Zusammenfassung der staatlichen Archive im Österreichischen Staatsarchiv. Diese Neuordnung fand ihre gesetzliche Ver­ankerung im Behörden Überleitungsgesetz vom 20. Juli 1945 und seither gliedert sich das Österreichische Staatsarchiv in das Haus-, Hof- und Staats­archiv, das Allgemeine Verwaltungsarchiv, das Verkehrsarchiv, das Finanz- und Hofkammerarchiv und das Kriegsarchiv. Mit 27. September 1945 wurde der Vorstand des Instituts für österreichische Geschichtsforschung, o. Univ.- Prof. Dr. Leo Santifaller als Generaldirektor mit der Leitung des Österreichischen Staatsarchivs betraut. Als Aufgaben waren dem Österreichischen Staatsarchiv vorgezeichnet: die Durchführung aller Erhebungen im Dienste der Hoheitsverwaltung, die Wiederherstellung der archivalischen Ordnung in allen Archivbeständen, die Versehung des Forscherdienstes und die Wiederaufnahme der wissen­schaftlichen Tätigkeit durch Erschließung der Archivquellen.

Next

/
Thumbnails
Contents