Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 8. (1955)
BLAAS, Richard: Die Gedächtniskapelle in Queretaro und die Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen Österreich-Ungarn und Mexiko
220 Richard Blaas Pietät vorzunehmen. Die Kapellenaffäre war somit endgültig aus der Welt geschafft. Die getroffenen Maßnahmen entsprachen völlig den Erwartungen des Wiener Hofes, wie die dem Gesandten Giskra zuteil gewordene Anerkennung und die anläßlich der Finalisierung der Kapellenangelegenheit gewährten Ordensauszeichnungen beweisen106). Die österreichischen Interessen waren durch das garantierte Benützungsrecht hinreichend gewahrt. Von diesem Rechte machte die Gesandtschaft Jahr für Jahr Gebrauch, indem sie an jedem Jahrestag der Erschießung Maximilians in der Kapelle einen offiziellen Trauergottesdienst abhielt und Kränze niederlegte107). Bei diesen jährlichen Besuchen konnten sich die Vertreter Österreich- Ungarns überzeugen, daß die von der mexikanischen Regierung bezüglich der Kapelle übernommenen Verpflichtungen getreulich eingehalten wurden. Die Berichte über das jährliche feierliche Requiem schließen fast immer mit der Feststellung: „die Kapelle selbst ist in vollkommen gutem Zustand und wird von einem eigens bestimmten Beamten der Federalregierung in tadelloser Ordnung gehalten108). In den ersten Jahren der großen mexikanischen Revolution blieb das kleine Kirchlein auf dem Glockenhügel völlig unbehelligt. Erst als General Carranza die Oberhand gewann und 1915/16 Queretaro zum Sitz der neuen Regierung erhob, drohten der Kapelle von Seite der radikalen Carranzisten ernstliche Gefahren. Die radikalsten Elemente, denen die Kapelle ein Dorn im Auge war, stellten wiederholt das Ansinnen an die Regierung, die Kapelle abtragen zu lassen109). Aus Queretaro war dem k. u. k. Gesandten von privater Seite mitgeteilt worden, daß der Gouverneur, General Montes, fast täglich Briefe und andere dringende Winke erhalte, die ganz entschieden verlangten, „daß das mexikanische Verräter verherrlichende Denkmal heruntergerissen werden müßte“ 110). Diese Bedrohung der Kapelle in Queretaro zeigte erneut, wie eng ihre Geschicke mit denen der k. u. k. Gesandtschaft zusammenhingen, denn für den Fall tatsächlicher Insulte gegen die Kapelle sah der k. u. k. Gesandte, Koloman von Kania, keinen anderen Ausweg als den Abbruch der diplomatischen Beziehungen: „sollte die extremste Richtung die Oberhand gewinnen, so müßte selbst mit der Möglichkeit der Demolierung der Kapelle gerechnet werden. In diesem Falle bliebe mir wohl nichts anderes übrig, 106) p0l. Arch. XXXIV/9 a. a. 0. Weisung vom 21. II. 1908. Ordensauszeichnungen vgl. Adm. Reg. F 46/275, Mexiko. 107) Ges. Arch. Mexiko, Trauergottesdienste in Queretaro. Das feierliche Requiem wurde von der Gesandtschaft der mexikanischen Regierung jeweils einige Wochen vorher in einer Note angemeldet, diese benachrichtigte den Gouverneur von Queretaro und stellte in der Regel der Gesandtschaft einen Sonderzug zur Verfügung. 108) Ebenda, Bericht nr. 16 vom 20. Juni 1912. 10°) Pol. Arch. XXXIV/9, Korrespondenz 1916 über die Gedächtniskapelle in Queretaro, Bericht nr. 7 vom 6. Mai 1916. 110) Ges. Arch. Mexiko, Trauergottesdienst 1916, Schreiben des John Gibsone, Direktor der Bank von Queretaro, an den k. u. k. Gesandten vom 20. Mai 1916.