Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 8. (1955)
BLAAS, Richard: Die Gedächtniskapelle in Queretaro und die Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen Österreich-Ungarn und Mexiko
Die Gedächtniskapelle in Queretaro 209 glaubigungsschreiben dem Kaiser am 4. September und der österreichischungarische Gesandte am 9. September in feierlicher Audienz dem Präsidenten der Republik Mexiko68). Anläßlich der Eröffnung der Herbstsession der mexikanischen Deputiertenkammer gab Präsident Diaz folgende Erklärung vor der Kammer ab: „De la manera mäs honorosa para ambos paises, se han reanudado las relaciones entre la Republica y el Imperio Austro-Hungario, por largo tiempo interrumpidas. Nombrandos simultane- amente los representantes respectivos, el de Austria-Hungaria ha presentado ya sus cartas credenciales en audiencia solemne, y el de Mexico fűé igual- mente recibido por Su Majestad el Emperador Francisco Jósé69). Je mehr man sich während der laufenden diplomatischen Besprechungen bemüht hatte, die Baugeschichte der Kapelle in Queretaro in Dunkel zu hüllen, um so einprägsamer und nachhaltiger sollte sie die österreichische Vertretung in den nächsten Jahren beschäftigen. Die Kapellenaffäre, wie der ganze um sie gehende Rechtsstreit bald genannt wurde, wuchs zu einem stattlichen Dossier an 70). Für die mexikanische Regierung war die Errichtung der Kapelle das Wesentliche, sie war gleichsam das Pfand für die Annäherung und Aussöhnung mit Österreich-Ungarn; für die k. u. k. Monarchie hingegen war die Erhaltung und Sicherstellung der Kapelle als ein historisches Denkmal in einer der Würde der Monarchie entsprechenden Weise die Hauptsache. Diese Sicherung war nicht garantiert, solange die Kapelle der privaten Einflußnahme unterlag und ihre Erhaltung und Betreuung vom guten Willen eines Privatmannes abhing. Auf die unsichere Rechtslage der Kapelle in Queretaro hatte bereits Prinz Fürstenberg in seinen ersten Berichten aufmerksam gemacht. Vorerst aber mußten die rechtlichen Bedenken zurücktreten gegenüber den politischen Fragen. Die österreichischen Vertreter waren nicht zur Regelung der Rechtsfrage, sondern zur Feier der Einweihung gekommen. Die feierliche Einweihung der Gedächtniskapelle in Queretaro fand am 10. April 1901 statt. Die Feier verlief ausnehmend schön und würdevoll. Der österreichischen Abordnung hatten sich der deutsche und der belgische Gesandte angeschlossen, Präsident Diaz hatte seinen Sonderzug zur Fahrt nach Queretaro zur Verfügung gestellt. Von Seite der mexikanischen Regierung nahm jedoch kein Vertreter an der Feier teil, nur der Sekretär des Gouverneurs von Queretaro war den Gästen als Begleiter zugewiesen worden. Die Benedizierung der Kapelle vollzog der Bischof von Queretaro 68) Adm. Registratur F 6/73, Telegramm Hohenwarts vom 9. IX. 1901; adm. Reg. F 7, Fremde Missionen, Fasz. 37, Mexiko, Konv. Teresa y Miranda 1. 89) Archivo Historico Diplomatico Mexicano Nr. 39, Un siglo de relaciones internacionales de Mexico (a traves de los mensales presidenciales), Mexico 1935, p. 210, El General Diaz, al abrir el XX congreso de la Union el primer periodo del segundo ano de sus sesiones en 16 de septiembre de 1901. 70) Pol. Archiv XXXIV/9, Liasse Mexiko I, Konvolut „Sühnekapelle in Queretaro“ ; Ges. Arch. Mexiko, Fasz. 1, „Kapelle in Queretaro-Rechtsverhältnisse“. Mitteilungen, Band 8 14