Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 7. (1954) – Festgabe zur Hundertjahrfeier des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung

BENNA, Anna Hedwig: Studien zum Kultusprotektorat Österreich-Ungarns in Albanien im Zeitalter des Imperialismus (1888–1918)

Studien zum Kultusprotektorat Österreich-Ungarns in Albanien 45 daß dem österreichisch-ungarischen Standpunkt Rechnung getragen wurde, ohne Italien die ausdrückliche Anerkennung des Kultusprotektorates auf­zuerlegen 190). Den Anregungen Botschafter Mereys191), eine geheim zu haltende Anerkennung zu leisten, widersprach Marchese di San Giuliano. Der italienische Außenminister wollte lieber das Thema ruhen lassen, dadurch würde stillschweigend der bisherige Zustand, wonach Österreich- Ungarn das Protektorat faktisch ausübt, Italien es aber nicht anerkennt, andauern 192). Merey, der sich Zeit seiner Tätigkeit in Rom bemühte, eine Besserung der Beziehungen zwischen den beiden Bundesgenossen herbei­zuführen 193), arbeitete eine konstruktivere Lösung, die schließlich auch von italienischer Seite akzeptiert wurde, aus. Von der Aufnahme eines das Schutzrecht betreffenden Artikels in das Albanienstatut sollte abgesehen werden, dagegen sollte ein Austausch simultaner Noten, in denen die bei­derseitigen Standpunkte festgelegt wurden, von denen jedoch keine als Antwort der anderen erscheinen würde, durch Berchtold und den italieni­schen Botschafter in Wien, Duc d’Avarna, erfolgen 194). San Giuliano nahm diese Anregung Mereys auf und der italienische Botschafter, Duc d’Avarna, erklärte Berchtold, die italienische Regierung wolle die Frage des Kultus­protektorates nicht besprechen, da sie sonst gezwungen wäre, ihre Zurück­haltung aufzugeben, falls die österreichisch-ungarische Regierung etwas unternähme, dessen stillschweigende Anerkennung die italienische Regie­rung zur Aufgabe von Rechten zwingen würde, die sie für unveräußerlich hält; die italienische Regierung sei jedoch bereit, mit der österreichisch­ungarischen Regierung in einen Notenaustausch über das Kultusprotekto­rat zu treten195). Da der italienische Standpunkt bereits in einer Enun- ziation festgelegt war, konnte Merey Marchese San Giuliano mit viel Mühe überzeugen, daß nur mehr eine Antwort von Seiten Österreich-Ungarns nötig war196). Hinsichtlich der albanischen Fürstenfrage einigten sich Italien und Österreich-Ungarn auf die Person des Fürsten Wilhelm von Wied. Die Herrschaft des Fürsten war nur von kurzer Dauer und während dieser Zeit nicht sehr gefestigt, das bewog den Vatikan das de facto Be­stehen des österreichisch-ungarischen Kultusprotektorates hinzunehmen, obwohl durch das Ende der türkischen Herrschaft diesem Recht die 19 19°) Ebenda, Weisung an Merey (Rom Q), 1913 Februar 25. 191) Zu Merey, vgl. M. Claar, Die römische Mission des österreich-ungari­schen Botschafters von Merey (1910—14), Berliner Monatshefte 10 (1932), 245 f., 248, ebenda, 15, 557 ff. 192) Ebenda, Bericht Merey, Rom Q, 20 B, 1913 März 14. 193) Vgl. Claar, Berliner Monatshefte 12, 248, ebenda, 15, 557, 558, 560, 563. 194) Vgl. oben Anm. 156. 195) Ebenda, Erklärungen des italienischen Botschafters Herzog von Avarna, 1913 März 14, Weisung an Merey (Rom Q), 1913 März 19. 196) Ebenda, Bericht Merey (Rom Q), 24 C, 1913 April 10.

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