Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 7. (1954) – Festgabe zur Hundertjahrfeier des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung
BENNA, Anna Hedwig: Studien zum Kultusprotektorat Österreich-Ungarns in Albanien im Zeitalter des Imperialismus (1888–1918)
40 Anna Hedwig Benna vernehmen mit Österreich-Ungarn auf einen serbischen Versuch einer direkten Verständigung eingehen 15°). Österreich-Ungarn nahm vorkommende Fälle von Übergriffen serbischer Behörden gegenüber dem katholischen Klerus in der Ausübung seines Amtes zum Anlaß, um bei Pasié erklären zu lassen, die Frage der Behandlung der katholischen Geistlichen könnte, wenn sie nicht bald in befriedigender Weise gelöst werde, zu einem ernsten Konflikt zwischen den beiden Staaten führen151). Serbischerseits bestritt man das Fortbestehen des Schutzrechtes nach dem Aufhören der türkischen Herrschaft in den besetzten Gebieten, das Kultusprotektorat habe in dem Moment, in dem die Herrschaft eines christlichen Staates an Stelle der Türkenherrschaft getreten sei, aufgehört zu bestehen152). Das Fortbestehen des Kultusprotektorates Österreich-Ungarn stünde mit der Souveränität Serbiens in schärfstem Widerspruche, erklärte der serbische Kultusminister Jovanovics 153). Serbische Zeitungen, wie der Trgovinski glasnik behaupteten sogar, das Zustandekommen eines Konkordates läge im Interesse der serbischen Staatsidee, da dem Lande ein neues Kraftmoment in Gestalt einer serbisch-katholischen Kirche entstehen könnte154). Katholiken und Mohammedanern wurde Autonomie versprochen155). Österreich-Ungarn vertrat auf der Londoner Botschafterreunion gegenüber Rußland, das die Auffassung Serbiens vom Untergang des Kultusprotektorates infolge der Annexion türkischer Gebiete durch die Balkanstaaten teilte, den Standpunkt, das Protektorat stelle einerseits ein Österreich-Ungarn gegenüber der Türkei zustehendes Recht, anderseits aber auch eine dem Heiligen Stuhl gegenüber bestehende Verpflichtung dar. Die zukünftige Gestaltung dieser Frage in den an die Balkanstaaten abzutretenden Gebietsteilen hing nach Auffassung Berchtolds davon ab, welche Rücksichten gegenüber dem Heiligen Stuhl Österreich-Ungarn zu nehmen verpflichtet war. Österreich- Ungarn betrachtete sich, solange nicht durch ein Abkommen mit dem Heiligen Stuhl für die Wahrung jener moralischen und materiellen Interessen, zu deren Schutz das Kultusprotektorat bestand, gesorgt war, für weiterhin verpflichtet. Ein derartiges Übereinkommen hielt Berchtold ganz unabhängig von einem prinzipiellen Einverständnis der Mächte über den Schutz der nationalen und religiösen Rechte der Minderheiten für notwendig156). Die serbische Regierung studierte wohl die Konkordatsfrage eingehend157), trat aber erst nach Proklamation der Annexion der besetzten 15°) Ebenda, Telegramm Schönburg, Rom V, 1913 Februar 8. 151) Ebenda, Weisung an Ugrón (Belgrad), 1913 Februar 14. 152) Ebenda, Vertrauliche Meldung, Belgrad, 1913 März 29. 153) Ebenda, Bericht Ugrón, Belgrad, 38 A—B, 1913 Februar 10. 154) Ebenda, Bericht Ugrón, Belgrad, 34 A—C, 1913 Februar 10. 155) Ebenda, Vertrauliche Meldung, 215, Belgrad, 1913 März 29. 156) Ebenda, Weisung an Mensdorff (London), 1752, 1913 April 18. 157) Ebenda, Bericht Ugrón, Belgrad, 1913 September 10. Pa XI, 282, Bericht Schönburg, Rom V, 19 A—H, 1913 Juni 18. /