Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 6. (1953)

RATH, Margarethe: Die Promotionen und Disputationen sub auspiciis imperatoris an der Universität Wien

50 Margarethe Rath Wretschko Alfred, Die akademischen Grade namentlich an den österreichi­schen Universitäten (Rektoratsschrift). Innsbruck 1910. Wretschko Alfred, Die Verleihung gelehrter Grade durch den Kaiser seit Karl IV. Weimar 1910. Die Bundesrepublik Österreich hat im Jahre 1952 mit Bundesgesetz vom 5. März 1952 *) die Promotion sub auspiciis praesidentis eingeführt, um Studierende, die ihre Prüfungen durchwegs mit ausgezeichnetem Er­folge bestanden, zu ehren. Diese Promotionen sub auspiciis praesidentis gehen auf die seit der 1. Hälfte des 17. Jahrhunderts nachweisbaren Promo­tionen sub auspiciis imperatoris zurück, die bis zum Ende der österreichisch­ungarischen Monarchie besonders ausgezeichneten Studierenden gewährt wurden. Die Wurzel derartiger Ehrungen ist zweifellos in den Schulschlußfeiern der von den Jesuiten geleiteten Schulen zu suchen, an denen häufig der Hof teilnahm und der Kaiser die besten Schüler mit Prämien auszeichnete. Die Jesuiten waren eifrig bestrebt, den ihrer Erziehung und ihrem Unterrichte anvertrauten vornehmen Jünglingen eine Anerkennung und Belohnung für hervorragende Leistungen durch den Monarchen zu erwirken. Die feierlichen, öffentlichen Disputationen als Abschluß eines Studien­abschnittes und die Promotionen boten hiezu einen willkommenen Anlaß. Zum ersten Male begegnen wir einer Promotion sub auspiciis impera­toris an der Universität Graz unter Kaiser Ferdinand II. im Jahre 1624 bzw. 1625. An der Wiener Universität erfolgte die erste Disputation dieser Art im Jahre 1661 und dieser Brauch setzte sich bis zum Zusammenbruch der alten Donaumonarchie fort. Die letzte Promotion sub auspiciis impera­toris fand im November 1918 an der Universität in Klausenburg statt. Während der Jesuitenperiode war diese Auszeichnung auf die unter der Leitung der Jesuiten stehenden philosophischen und theologischen Fakultäten beschränkt. Unter Maria Theresia wurde diese Ehrung im Hin­blicke auf die immer steigende Bedeutung der juridisch-politischen Studien auch den Juristen zugänglich und war mit wenigen Ausnahmen bis 1882 nur mehr auf diese Fakultät beschränkt. Von 1882 an durfte diese Ehrung von Studierenden aller Fakultäten erbeten werden. Weiblichen Studierenden, die seit der Jahrhundertwende zum Universitätsstudium zugelassen sind, wurde diese Auszeichnung jedoch nicht zuteil. Derartige Anträge wurden stets mit dem Hinweis „daß diese Institution ihrer Tradition nach bloß auf männliche Kandidaten beschränkt sei“ * 2) abgelehnt. Erst 1953 wurde erst­malig eine Frau sub auspiciis praesidentis an der Universität Wien promoviert. *) BGBl. Nr. 58 ex 1952 — Verordnungsblatt f. d. Dienstbereich d. Bundes­ministeriums für Unterricht 1952, 6. Stück n. 56, S. 95 f. 2) Min. f. C. u. U. 1904 Dep. IV, 14—1, n. 43809 v. 10. XII. 1904.

Next

/
Thumbnails
Contents