Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 6. (1953)

NECK, Rudolf: Zeitgeschichtliche Literatur über Österreich

Rezensionen 519 Dr. Max von F r e e d e n, Domkapitular Dr. Theodor Kramer und Kunst­maler Fritz Mertens bürgen für ein gutes wissenschaftliches Niveau, sowie für eine gleichmäßige Auswahl der durch sie vertretenen Fach­gebiete. Trotz einer Vielfalt von Themen bleiben die Beiträge doch in einem bestimmten Rahmen, der durch die Landschaft Franken gegeben ist. Bekannte Forscher kommen zu Wort und neben kleinen Detailstudien zur Lokal- und Kunstgeschichte, zur Wirtschafts-, Rechts- und Geistesgeschichte, sind einige Aufsätze zu finden, deren Problemstellung und Ergebnisse auch allgemein von Interesse sind. Ich nenne etwa den Aufsatz von Heimberger über das „gefeite Dorf“ (S. 263—307). Würzburg feierte im Jahr des Erscheinens dieses Bandes das 1200- jährige Jubiläum der Auffindung der Gebeine des heiligen Kilian und der Gründung des Bistums. Obwohl es sich nicht eigentlich um eine Festschrift handelt, nimmt in dem Jahrbuch dieses Ereignis doch einen entsprechenden Platz ein. An der Spitze steht die Festrede, die am 12. Juli 1952 Aubry Gwynn, Pater der Gesellschaft Jesu, gehalten hat, mit dem Titel: Irland und Würzburg im Mittelalter (S. 1—10). Haben die irischen Mönche und ihr Einfluß in Deutschland überhaupt bekanntlich eine bedeutende Rolle ge­spielt, so wird hier in interessanter Weise gezeigt, wie dies im besonderen für Würzburg gilt, das vom 8. Jahrhundert an als Reliqienstätte des heiligen Kilian, des irischen Nationalheiligen, viele insulare Wallfahrer anzog. Die Gründung des irischen Klosters in dieser Stadt durch Abt Christian von Regensburg im Jahre 1139 steht damit im Zusammenhang. Später erst, im 16. Jahrhundert, wurde dieses wie manche andere angeb­liche Schottenklöster (scoti = Iren) wirklich durch Schotten besetzt — infolge eines sprachlichen Irrtums. Der zweite Beitrag über die Zentgerichtsverfassung im Gebiete des heutigen württembergischen Franken (S. 11—32) ist der Wiederabdruck eines schon im Jahre 1907 in einer württembergischen Zeitschrift publi­zierten Aufsatzes des verstorbenen Karl Weller, späteren Altmeisters Hohenlohe’scher Geschichtsforschung. Natürlich mußten zahlreiche neuere Erscheinungen auf einschlägigem Gebiet durch den Herausgeber in den Anmerkungen hinzugefügt werden, aber das Wesentliche dieser Studie, in der die Zentgerichtsverfassung bis in die germanische Vorzeit zurück ver­folgt und dadurch versucht worden ist, Licht in ein ebenso bedeutsames wie dunkles Gebiet fränkischer Vergangenheit fallen zu lassen, kann unver­ändert bestehen bleiben. Auch der Aufsatz Karl Dinklages (S. 33—90) dringt in dieser Richtung vor durch Untersuchung mehrerer Zentgerichts- urkunden, beginnend mit der frühesten, einer Traditionsurkunde für den Würzburger Dom vom 3. Mai 800, und weiterer Dokumente aus dem 9. und 10. Jahrhundert, aus denen der Autor interessante Schlüsse vor allem über das Schöffenwesen zieht. Im zweiten Abschnitt bedient er sich einer Rothen­burger beschreibenden Quelle von 1345, die durch Theodor Mommsen im Jahre 1931 aufgefunden worden war, um in wertvoller Weise die Ergeb­nisse des Werkes von Hermann Knapp über die Zenten des Hochstiftes Würzburg zu ergänzen. Die behandelte Schrift entsprang einer Unter­nehmung der Stadt Rothenburg zur Verteidigung der Rechte ihres Land­gerichts gegenüber Ansprüchen des Bischofs von Würzburg und anderen

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