Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 6. (1953)

BENNA, Anna Hedwig: Organisierung und Personalstand der Polizeihofstelle (1793–1848)

230 Anna Hedwig Benna Praxis bestand, wie Sedlnitzky weiter ausführte, darin, daß alle Zensur­gegenstände — ungefähr 10.000 Geschäftsstücke jährlich — in Wien er­ledigt wurden. Das Bücherrevisionsamt nahm die Zuteilung der Geschäfts­stücke an die Zensoren vor und schickte die Gutachten dem Zensurreferat der Polizeihofstelle ein. Im Zensurreferat der Polizeihofstelle fand die Überprüfung der Gutachten und die Ausfertigung der Beschlüsse statt, die dann an das Revisionsamt geleitet wurden. Die neue Regelung sollte nun darin bestehein, daß die Zensuroberdirektion für die Beurteilung und Ent­scheidung aller vorkommenden Zensurgegenstände als erste Instanz aufzu­treten und Entscheidungen im eigenen Namen zu erlassen hatte. Es hätte mithin von einer Exhibierung der Zensurobjekte an die Polizeihofstelle und deren Erledigung abzukommen, sofern nicht die Ansicht einer anderen Hofstelle einzuholen wäre. Die gesamte Geschäftsführung hätte vom Zen­suroberdirektor, der dem Präsidenten der Polizeihofstelle untersteht, aus­zugehen. Zweite und letzte Instanz für die Rekurse der Parteien in Zen­sursachen wäre das unter dem Vorsitz des Präsidenten der Polizeihofstelle stehende Zensurkolleg190). Sedlnitzkys Pläne fanden die kaiserliche Ge­nehmigung191). Der Beginn der Amtstätigkeit der Zensuroberdirektion wurde nach Erstattung der Personalvorschläge 192) auf Februar 1848 fest­setzt. Zu Mitgliedern des Zensuroberkollegs ernannte der Kaiser auf Vor­schlag Sedlnitzkys die Hofräte Mensshengen von der Staatskanzlei, Fried­rich Otto von der Vereinigten Hofkanzlei, Karl Ritter von Adlersburg von der Obersten Justizstelle, Vogel von der Polizeihofstelle, Amberg und Maltz vom Zensurreferat der Polizeihofstelle 193). Die letzte Umgestaltung der Polizeihofstelle war nicht von langer Dauer. Nachdem die Revolution Sedlnitzky hinweggefegt hatte, war das Dasein der Polizeihofstelle in Frage gestellt. In seinem Vortrag über die Einrichtung des Ministeriums des Inneren vom 20. März 1848 schlug Pil- lersdorf die Trennung der Kultus- und Unterrichtsangelegenheiten vom Ministerium des Inneren und deren Vereinigung mit den Polizeigeschäften vor194). Am 23. März 1848 verfügte Kaiser Ferdinand die Aufhebung der Polizei- und Zensurhofstelle und die Übertragung der Polizeigeschäfte an das Ministerium des Inneren, dem es zukam die polizeiverwaltung auf eine die Sicherheit des thrones und der landesverfassung vor den gefahren oder geheimen angriffen, der aufrechterhaltung der religion, der Sittlichkeit und des ansehens der gesetze, sowie der ruhe und Ordnung meiner Untertanen auf vollkommen genügende art zu leiten und zu überwachen195). 19°) MKA 87/1846. Benna, a. a. O., S. 225—227. 191) STC 91/1846, Benna, a. a. O., S. 227. 192) Vortrag Sedlnitzkys 1847 Juni 24. MKA 1387/1847, StK Notenwechsel ad Polizei Fz. 63. Benna, a. a. O., S. 228. 193) ST C 2382/1847. Benna, a. a. O., S. 229. 194) MKA 754/1848, Benna, a. a. O., S. 229. 195) Separatbillet 358/1848. Ebenda, Benna, a. a. O., S. 230.

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