Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 6. (1953)

BENNA, Anna Hedwig: Organisierung und Personalstand der Polizeihofstelle (1793–1848)

Organisierung und Personalstand der Polizeihofstelle 225 der Revolution aufgewühlten Zeit von wesentlicher Bedeutung für den Staat und ich getraue mich zu behaupten, das diese anstatt nach der kennt- nis, welche die polizei vom publikum überhaupt und dessen Stimmung haben muß, auch nur von ihr auf eine für die mühe des Staates entsprechende und wahre aufklärung nicht hindernde art geleitet werden könne153). Am 12. September 1801 erging ein kaiserliches Handschreiben an den Obersten Kanzler Lazansky, in dem der Kaiser die Leitung des Zensurwesens dem polizeiminister und dem unter seiner leitung stehenden Vizepräsidenten der polizeihofstelle übertrug156 157). Durch Hofdekret der Vereinigten Hofstelle vom 12. September 1801 158) wurden alle Länderstellen angewiesen, ihre Berichte und Anzeigen in Zensurangelegenheiten künftig dem Polizeimini- ster und dem Vizepräsidenten der Polizeihofstelle zu erstatten. Damit war das Ziel Pergens und seines Vizepräsidenten erreicht, der Hofkanzlei war ein Agendenkreis abgesplittert worden und der Wirkungskreis der Polizei­hofstelle, der annoch klein war, hatte eine Erweiterung erfahren. Die Polizeihofstelle übernahm mit der Zensur ausgeformte Grundsätze der Beurteilung, deren genaue Handhabung sie den Zensoren immer wieder einschärfte. Die Zensoren hatten zu fördern, was wirklich gut, wahr, schön und gemeinnützig ist, und alles, was zur irreligion, zur Unzufriedenheit, zur Philosophie und zur Aufklärung hinführen muß159), zu unterdrücken. Pergen regte eine Rezensurierung der seit der Regierungszeit Josefs II. erschienenen Bücher an, deren Durchführung 1805 abgeschlossen werden konnte 16°). Die Polizeihofstelle hatte in organisatorischer Beziehung um 1806 einen gewissen Abschluß erreicht. Sie hatte die Verbindung von öffent­licher und geheimer Polizei, den maßgebenden Einfluß auf die Wie­ner Polizeioberdirektion trotz Quertreibereien der Hofkanzlei und der n.-ö. Regierung161) behaupten und noch festigen können. Selbst ein Mann wie der Staatsrat Philipp von Stahl, der mit seiner Kritik an den bestehenden Einrichtungen dem Minister Stadion gegenüber nicht hinter dem Berg 156) ST R 3189/1801. G. Wolf, Geschichte der k. k. Archive in Wien (1871) S. 153. Ben na, a. a. 0., S. 170. lä7) Billetenprotokoll nr. 569/1801. Benna, a. a. O., S. 171, Anhang V. 158) Kropatschek, Gesetzessammlung Franz I. Bd. 16, S. 157, Benna, a. a. O., S. 171, Anhang VI. Seine majestät haben das zensurwesen dem polizey- minister grafen von Pergen und dem, unter seiner leitung stehenden, Vizeprä­sidenten der polizeihof stelle, freiherrn von Sumerau, zu übertragen geruht; hie­von werden die länderstellen verständigt und zugleich angewiesen künftig ihre berichte in Zensurangelegenheiten dorthin zu erstatten. 158) Dazu H. Nagler, Regierung, Publizistik und öffentliche Meinung in Österreich in den Jahren 1809—-15 (Diss. Wien 1926) S. 67 f. Benna, a. a. O., S. 196. 166) PHST 4, 5, 6/1803, 82/1805. Benna, a. a. O., S. 196—198. 161) Vgl. oben S. 214 f. Mitteilungen, Band 6 15

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