Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 5. (1952)

Dritte Konferenz der österreichischen Archivleiter am 6. und 7. Mai 1952 in Wien

ARCHIVBERICHTE ÖSTERREICH Dritte Konferenz der österreichischen Archivleiter am 6. und 7. Mai 1952 in Wien.*) Am 6. und 7. Mai 1952 fand auf Einladung der Generaldirektion des österreichischen Staatsarchivs im Gebäude des Haus-, Hof- und Staats­archivs in Wien die III. Konferenz der österreichischen Archivleiter statt. Den Vorsitz führte der Generaldirektor des österreichischen Staatsarchivs Uiniv.-Prof. Dr. Leo Santifaller. An der Konferenz nahmen teil: Die Ab­teilungsleiter des österreichischen Staatsarchivs, die Landesarchivdirek­toren des Burgenlandes, von Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien, der Direktor des Erz- bischöflichen Diözesanarchivs in Wien und erstmalig auch mehrere Leiter von Privatarchiven. Als Vertreter des Bundesdenkmalamtes war Hofrat Univ.-Prof. Loehr erschienen. Als Vertreter des Bundeskanzleramtes nah­men Ministerialrat Dr. Sickinger, Ministerialsekretär Dr. Fichtenthal und Kommissär Dr. Meyer an der Eröffnung der Konferenz teil. Generaldirektor Professor Santifaller eröffnete die Konferenz, begrüßte die Teilnehmer, wies auf die bisherigen Konferenzen in den Jahren 1948 und 1950 hin und gedachte des 1951 verstorbenen Leiters des Allgemeinen Verwaltungsarchivs Hofrat Dr. Seidl. Ministerialrat Dr. Sickinger begrüßte im Namen des Bundeskanzleramtes die Versammlung. Sodann wurde die Abhaltung eines allgemeinen Archivtages im Anschluß an die Historiker­tagung 1953 in Graz beschlossen. 1. Als erster Gegenstand der Tagesordnung wurde die Neufassung der „Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. In­stanz“ von 1951 (Referent: Stadtarchivdirektor Univ.-Doz. Dr. Geyer) behandelt, derzufolge nunmehr auch die nach der alten „Geo“ (letzte Fas­sung 1930) bei den Gerichten verbleibenden Akten und Bücher nach einer Wartefrist von 50 Jahren den Landesarchiven überlassen werden. Zu die­sen Beständen gehören allgemein alle Akten uind Bücher von geschicht­lichem, wissenschaftlichem oder politischem Interesse, sodann die Fidei- kommiß- und Lehenssachen, aus den Streitsachen die Personenstandsakten (eheliche Abstammung, außereheliche Vaterschaft, Aufhebung und Schei­dung der Ehe), die Verlassenschaftsabhandlungen, Todeserklärungen, Legi­timationen und Adoptionen und die durch Neuanlegung außer Kraft ge­tretenen Grundbücher. Diese für die Archive sehr bedeutsame Neuregelung ) Siehe Mitteilungen 2, S. 29 ff., und 4, S. 249 ff.

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