Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 5. (1952)

BACHMANN, Hanns: Zum Urkundenwesen der drei bayrischen Landgerichte Kufstein, Kitzbühl und Rattenberg einschließlich des Zillertales im 14. Jahrhundert

Zum Urkundenwesen der drei bayrischen Landesgerichte 27 Es fragt sich nun noch, ob die im Gerichte sitzenden Adeligen selbst eigene Schreiber zur Erledigung ihrer Schreibgeschäfte hatten. Der Be­deutendste unter ihnen war jedenfalls der Jägermeister auf der Feste bei Kundl. Neun Urkunden, die sich auf einen Zeitraum von 26 Jahren verteilen, sind erhalten, die der Jägermeister ausstellte85). Die zeitliche Reihenfolge ist: 1366(?), 1383, 1384 und 1385 je zwei, 1389 und 1392. Mit Ausnahme der letzten, die im Gerichte Kitzbühel liegt, sind sie alle im Gerichte Rattenberg zu finden. Auffallend ist, daß nicht zwei Urkunden von demselben Schreiber her­rühren. Nicht minder bedeutsam aber ist auch, daß sämtliche Schreiber dieser Urkunden verschieden sind von den bisher festgestellten Land­gerichtsschreibern. Mit Ausnahme der letzten Urkunde von 1392, weisen alle diese Urkunden eine viel gewandtere und besser geschulte Schrift auf, als die Urkunden der bisher festgestellten Gerichtsschreiber. Man ver­gleiche nur einmal die Formung der Anfangsbuchstaben. Die gutgeschulte Schrift gemahnt an die herzogliche Kanzlei in München, so weit die wenigen hierliegenden Exemplare einen Schluß erlauben. Die engen Beziehungen zwischen den Kummersbruckem und den bayrischen Herzogen würden diesen Einfluß verständlich machen86). In jenen Urkunden, in denen der Jägermeister als Pfleger zu Rattenberg erscheint, findet sich fast immer der Schreiber des Landgerichtes. Der Jägermeister ließ also, wie daraus zu ersehen ist, nur seine privaten Schriftstücke durch eigene Schreiber besorgen. Daß auf seiner Burg ein Schreiber längere Zeit tätig war, geht aus den Urkunden nicht hervor, eher, daß ein ständiger Wechsel der Schreiber stattfand. Das Wahrscheinlichste dürfte sein, daß das Gefolge, von dem der Kummersbrucker umgeben war, zum Großteil aus München stammte und daß darunter eben mehrere waren, die die Kunst des Schreibens in Mün­chen gelernt hatten und an der bayrisch-herzoglichen Kanzlei geschult wur­den. Bei Bedarf wird eben einer von der Umgebung des Kummersbruckers jeweils die Urkunde geschrieben haben. Möglicherweise war auf seiner Burg bei Kundl eine kleine Schreibstube eingerichtet. Welche Beziehungen zwischen den Schreibern des Kummerbruckers und denen der herzogl. Kanzlei in München bestanden, könnte nur an Hand einer genaueren Untersuchung der herzoglichen Urkunden dieser Zeit fest­gestellt werden. Ebenfalls eine gute Quelle, die über diese Fragen Aufschluß erteilen könnte, wäre das Ende des 14. Jahrhunderts geschriebene Urbar des Kum­mersbruckers, in dem nicht nur die Abgaben seiner Grundholden verzeichnet waren, sondern auch bedeutsame Ereignisse aus seinem Leben nieder­85) A.B. IV. Nr. 704 a, 593, 595, 495, 496, 701. 702, 508, 1136. 86) Vergl. Juffinger, Kundl, S. 113 f.

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