Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 5. (1952)

BACHMANN, Hanns: Zum Urkundenwesen der drei bayrischen Landgerichte Kufstein, Kitzbühl und Rattenberg einschließlich des Zillertales im 14. Jahrhundert

10 Hanns Bachmann photographische Erfassung des Materials wäre eine wissenschaftliche Ver­arbeitung, besonders aber die Durchführung des Schriftvergleiches nicht möglich gewesen. Die Untersuchung beschränkt sich hauptsächlich auf die Feststellung der Urkundenschreiber und der Orte in denen sie ausgestellt wurden. Auf eine Beschreibung der Urkundenmerkmale, die sich im wesentlichen von jenen der benachbarten Gebiete nicht unterscheiden, mußte, ebenso wie von der Beschreibung der Siegel, die in den schwarz-weiß Kopien oft schlecht wiedergegeben sind, abgesehen werden. Von der Diktatunter­suchung kann wegen des Mangels an Raum nur das Ergebnis selbst kurz mitgeteilt werden. Die Regesten dieser Urkunden finden sich mit wenigen Ausnahmen in den Archivberichten, herausgegeben von Redlich Ottenthal, Band III und IV (Abgekürzt A.B.) auf die im nachfolgenden Text unter Angabe der betreffenden Regestennummern Bezug genommen ist. Der Schriftvergleich an den Urkunden der drei Gerichte führte zu nachfolgendem Ergebnis: Als Schreiber der Urkunden sind vorwiegend Personen nachzuweisen, die meist ganze Gruppen von Urkunden geschrieben haben. Alle diese Schreiber sind immer nur in einem räumlich begrenztem Ge­biete zu verfolgen, das sich im allgemeinen mit dem Sprengel eines Land­gerichtes deckt. Die Datierungen der Urkunden zeigen ferner, daß diese Schreiber in den einzelnen Landgerichten nicht gleichzeitig, sondern nacheinander auf- treten, also einer den andern ablöste. Da nun diese Schreiber Urkunden ausfertigen, die Rechtshandlungen zwischen Personen beinhalten, die nicht nur in den Städten seßhaft sind, sondern im ganzen Landgericht zerstreut wohnen, ist anzunehmen, daß eine Zentralstelle für den Bezirk eines Landgerichtes vorhanden war, in welcher diese Urkunden von den festgestellten Schreibern geschrieben wurden. Es ergeben sich nun die beiden Fragen: Wo waren diese Beurkundungs­stellen oder Kanzleien und wer waren die dort tätigen Schreiber? Über den Ausstellungsort geben nur wenige Urkunden Auskunft. So heißt es in einer Urkunde von 1271 „Datum aput Chitzingensbuhel“ *). Ebenso 1297 „geben datz Chitzpuhel“ 1 2). Weiters 1321 in einer Urkunde, die der Herzog für die Stadt ausstellt „geschehen ze Chitzpuhel“ 3). Da in den angeführten Fällen die Stadt selbst bei dem Rechtsakte be­teiligt war, wäre Kitzbühel als Ausstellungsort von vornherein zu vermuten. 1) A.B. IV. 1182. 2) A.B. IV. Nr. 83. 3) A.B. IV. Nr. 1186.

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