Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 4. (1951)

AUSSERER, Carl: Der „Liber jurium in valle Lagari“

72 j Carl Äusserer von Cavedeno, Vasallen der Kurie, und der Notare Erzo, Rubald und Musa erfolgt. Die Namen der Zeugen, bedeutender Angehöriger des Trientner Rechtslebens, wie die Anwesenheit des uns noch begegnenden Ubert von Brentonico x) und Aldriget von Cavedeno weisen auf die Bedeutung dieses Aktes. Über den Streit selbst ist uns nichts Näheres bekannt, er findet seine Erklärung in den all­gemeinen Ereignissen. Der Zwist der Brüder einerseits, wie anderseits wieder ihr Treuegelöbnis, wie auch die Notwendigkeit, feste Stütz­punkte zu haben, mag den Bischof veranlaßt haben, bereits im folgenden Jahre am 15. März 1225 die beiden Brüder Aldriget und Jordan und des letzteren Frau, Nicia, Tochter des Albert von Stenico, mit einem Hügel, genannt Gresta, im Bezirke vonGardumo zu belehnen, um auf diesem oder einem anderen Hügel ein Schloß unter den üblichen Bedingungen der Offenhaltung zu errichten 2). Durch diese Verleihung war die Anlage eines zweiten Schlosses der Herren von Gardumo eingeleitet worden, dessen Bau allerdings erst später zustande­gekommen ist. Zehn Jahre später erfahren wir — die beiden Brüder Aldriget und Jordan waren inzwischen verstorben —, daß Herr Moroell von Thun — ein Ahne der bekannten Herren von Thun im Nonstale —, Vormund der Kinder der beiden Brüder Aldriget und Jordan, am 27. Februar 1236 dem Bischöfe versprochen hat, Schloß Grumo ,,ad honorem et statum domini episcopi et episcopatus et hominum de Gardumo“ zu bauen, es jederzeit dem Bischöfe und seinen Boten offenzuhalten und es auch auf dessen Wunsch bei Strafe von 1000 Pf. zu zerstören 3). Dieser Belehnung folgte am 21. April 1234 eine weitere, der zufolge Bischof Alderich (von Campo 1232—1247) die Brüder Bonifaz und Gumpo — also die beiden anderen Brüder der vorgenannten — mit der Hut des alten Schlosses ,,de wardia dossi de Grumo de Gardumo . . . cum omni honore et districtu pertinenti ad castrum vetus de Gardumo“ belehnt hat, mit der Erlaubnis dortselbst Mauern, Häuser und Befestigungen nach Belieben zur Verteidigung des Schlosses anzulegen. ’) Ubert von Brentonico war der erste hervorragende Repräsentant des Geschlechtes der Herren von Brentonico. Diese waren die Herren eines einst südlich von Mori gestandenen Schlosses „Castello di Dosso maggiore“ di Brentonico. Zweimal ist uns urkundlich überliefert, daß er im Gegensatz zum Bischöfe gestanden ist. 1221 mußte er sich verpflichten, das Castel vom Dosso maggiore dem Bischöfe stets offenzuhalten (vgl. Zotti: Storia della Valle Lagarina. Trento, 1862, I., p. 103). 2) Kink, Cod. Wang., Nr. 154. 3) Stück 13 (6).

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