Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 4. (1951)

SANTIFALLER, Leo: Die älteste Originalurkunde des Österreichischen Staatsarchivs

Die älteste Originalurkunde des Österreichischen Staatsarchivs 33 wußten und regelmäßig aus dem Gedächtnis reproduzierten, ebenso regelmäßig Wendungen aus der einen mit Wendungen aus der anderen derart zusammen warfen, daß sich überhaupt kaum eine Urkunde erhalten hat, die man mit Sicherheit als das ungetrübte Spiegelbild einer von ihnen bezeichnen dürfte. Demnach 1) kann man das Diktat der Immunitätsprivilegien und damit wohl des Großteils der Diplome Ludwigs d. Fr. überhaupt als eine im Rahmen der alten äußeren Disposition der fränkischen Königsurkunde erfolgte Verbindung verschiedener neuer Formulare bezeichnen, wobei gelegentliche Entlehnungen aus Vorurkunden entnommen wurden und der freien individuellen Stilisierung des einzelnen Diktators oder Konzipisten ein mehr oder weniger freier Raum geblieben ist. Und wenn es vor 814 noch verschiedene Formeln für Bestätigungen und Neuverleihungen gegeben hat, so werden seither die Formeln für neue Immunitätsverleihungen und die für Bestätigungen nicht mehr streng auseinander gehalten und jene auch für Konfirmationen, diese auch für erste Bestätigungen verwendet2). Was nun unser Immunitäts- und Besitzbestätigungsprivileg Ludwigs d. Fr. für Salzburg betrifft 3), so handelt es sich dabei, wie der Wortlaut der Urkunde ,,auctoritates immunitatum domni et genitoris nostri Kar oli bonae memoriae piissimi augusti“ sagt, nicht um eine Neuverleihung, sondern um die Bestätigung eines Privilegs Karls d. Gr. Das Immunitätsprivileg Karls ist uns heute nicht mehr erhalten und ist jedenfalls auch bereits im 13. Jahrhundert nicht mehr vor­handen gewesen, denn sonst würde es sicherlich in den Salzburger Kammerbüchem überliefert sein. Wohl aber ist von Karl d. Gr. eine Besitzbestätigung für Salzburg von 790 Dezember, allerdings auch nur als Kopie der Kammerbücher, erhalten 4 5). Das Formular unseres Diploms schließt sich in seinem Hauptteil sehr eng, zum großen Teile wörtlich, an die von Stengel rekonstruierte, ursprünglich für bischöfliche Empfänger bestimmte Fassung A 6) an. Dieser A-Fassung folgen die Arenga, die Publikatio, ein Teil der Narratio und die Petitio, der weitaus überwiegende Teil der Dispositio und die zweite Hälfte der Korroboratio. Der kleine Satz in iure x) Vgl. auch Sickel, Acta 1, S. 166. 2) .Vgl. Stengel, S. 12. 3) Vgl. Stengel, S. 290, 604 ff. 4) Mon. Germ. Dipl. Karol. 1, n. 168. Vgl. auch Dipl. Karol. 1, n. 211 von 811 Juni 14. 5) Vgl. Stengel, S. 607 ff. 9

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