Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 4. (1951)

GOLDINGER, Walter: Archivwissenschaftliche Literatur der Jahre 1948–1951

308 Literaturberichte europäischer Betrachtung und nicht irgendwelchen parteiischen Stand­punkten zu dienen. St. versteht unter Südosteuropa „den ganzen Raum südostwärts von Deutschland“ (u. zw. mit den Grenzen nach dem ersten Welt­krieg) und trifft damit die anfechtbare Entscheidung, das heutige östliche Österreich und die Sudetenländer in seine Darstellung einzu­beziehen; abgesehen davon, daß der Stand der historischen Forschung über diese Gebiete wesentlich entwickelter ist und eine reiche historische Literatur vorliegt, die durch eine in dem gegebenen Rahmen zwangsweise kursorische Abhandlung nicht bereichert werden kann, hält einem größere Zeiträume überschauenden Blick eine solche Einteilung keinesfalls stand. Die selbständige geschichtliche Leistung und Aufgabe dieser Gebiete gehört der Geschichte Mitteleuropas oder des ganzen Kontinents an, in einer Geschichte Südosteuropas ist ihre Erörterung nur eine Belastung für den Umfang, aber auch für Aufbau und Gliederung des Werkes. Es soll nicht verkannt werden, welch bedeutsame, ja in vielen Epochen entscheidende Impulse und Einwirkungen Österreich und die Sudetenländer einerseits, Südosteuropa anderseits wechselseitig voneinander empfangen haben, eine Zuweisung des ganzen Geschichtsablaufes in den Rahmen der südost­europäischen Geschichte ist dennoch abzulehnen. Derselbe Vorbehalt gilt, wenn auch nicht in gleichem Umfange, für die Geschichte Venedigs. Darüber hinaus muß überhaupt festgestellt werden, daß St. häufig Ent­wicklungen der allgemeinen Geschichte, die sich außerhalb Südosteuropas abspielten, einen sehr breiten Raum zuweist, der besser einer eingehenderen Befassung mit Südosteuropa selbst gewidmet worden wäre. Für den „allgemeinen historisch interessierten Leserkreis“, für den dieses Werk gedacht ist, müßte etwa die Feststellung des Eintrittes der Germanen in die Geschichte Südosteuropas ausreichen, ihr damaliger Kulturzustand oder die vorhergehenden Schicksale könnten als bekannt vorausgesetzt werden. Dasselbe gilt von dem Aufbau und der Entwicklung des byzan­tinischen und osmanischen Reiches, Venedigs oder Österreich-Ungarns, soweit diese sich auf die außerhalb Südosteuropas liegenden Teile dieser Reiche bezieht, und für die allgemeinen Abschnitte über die Kreuzzüge, Reformation und Gegenreformation. Es wäre also festzuhalten, daß eine konsequentere Beschränkung auf den Donau- und Balkanraum ostwärts der alten Reichsgrenze und die Behandlung der in diesem Raum gelegenen Teile der Großmachtbildungen manche Belastung der Darstellung durch Fremdkörper erspart hätte. Was die Gliederung des Raumes anbelangt, hebt St. gleich im Vorwort (S. 9) die zwei während des ganzen Geschichtsablaufes entscheidenden Teilgebiete heraus: Die Balkanhalbinsel in engerem Sinn und das pan­nonische Becken mit seinen Umrandungen, die erstere das Zentrum der hellenisch-byzantinisch-osmanischen Machtbildungen, das andere des ungarischen Staates bzw. der österreichisch-ungarischen Monarchie. In der Einleitung (S. 13) heißt es jedoch: „So haben wir seit dem Beginn des 18. Jahrhunderts jene Zweiteilung Südosteuropas, die durch die Zwie- fältigkeit der Kultur und der geschichtlichen Entwicklung vorgezeichnet ist.“ Muß dem nicht entgegengehalten werden, daß jene vom Donauknie

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