Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 4. (1951)

SANTIFALLER, Leo: Die älteste Originalurkunde des Österreichischen Staatsarchivs

20 Leo Santifaller 2. Die Schrift. Die äußere graphische Ausstattung und Schriftanordnung der Diplome ist bis zu einem gewissen Grade durch die Haupt­gliederung des Wortlautes der Diplome in drei Teile, das Protokoll, den Kontext und das Eschatokoll, bedingt l). In den Merowingerurkunden beginnt die erste Zeile mit dem Chrismon und enthält dann in verlängerter Schrift nur das Protokoll2); unter Pippin wird ausnahmsweise in zwei Fällen in die erste Zeile auch der Beginn des Kontextes aufgenommen 3); in der Königszeit Karls d. Gr. beginnt der Kontext nahezu regelmäßig bereits in der verlängerten Schrift der ersten Zeile, während in der Kaiserzeit, wohl infolge des langen Titels, die erste Zeile meist den Titel allein enthält 4). Die erste Zeile unserer Urkunde, ganz entsprechend dem Gebrauch unter Ludwig d. Fr. 5), beginnt mit dem Chrismon, ist in ihrer Gänze in verlängerter Schrift geschrieben und umfaßt nicht nur das ganze Protokoll, sondern von diesem, wie üblich durch einen Zwischenraum getrennt, nahezu schon in der Mitte der Zeile beginnend, auch bereits einen Teil der Arenga, also des Kontextes. Es folgt dann auf Zeile 2 bis 12 zunächst die Fortsetzung der Arenga und dann der ganze übrige Kontext, fortlaufend ohne Absatz, in gewöhnlicher Urkundenschrift. Zeile 13 bis 15 enthalten das Eschato­koll; Zeile 13 und 14 die sogenannten Unterschriften in verlängerter Schrift, u. zw., wie es seit Karl d. Gr. üblich wurde, links oben die königliche Unterschrift oder die Signumzeile mit dem Monogramm und rechts unten die Kanzleiunterschrift oder Rekognition mit dem Chrismon und dem Rekognitionszeichen. Rechts an die Rekognitions- zeile anschließend war das Siegel angebracht. Die Urkunde schließt auch rein äußerlich mit der Datierungszeile ab, welche möglichst nahe an den unteren Rand des Pergamentes gesetzt und beginnend mit dem Chrismon so geschrieben wurde, daß ihre Worte durch Zwischenräume getrennt die ganze Breite der Urkunde ausfüllen 6). Die Schrift unserer Urkunde ist die in dieser Zeit in der fränkischen Königskanzlei gebräuchliche Diplomschrift, u. zw. *) Vgl. Sickel, Acta 1, S. 294. 2) Vgl. Erben, S. 129 f. 3) Vgl. Mon. Germ. Urk. der Karol. 1, S. 2. 4) Vgl. Sickel, Acta 1, S. 298; Erben, S. 130 f.; Mon. Germ. Urk. der Karol. 1, S. 2. 6) Vgl. Sickel, Acta 1, S. 298 f. 6) Vgl. Sickel, Acta 1, S. 295.

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