Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 4. (1951)

ACHT, Peter: Ein Registerbuch des Bischofs Nikolaus von Regensburg (1313–1340)

112 Peter Acht Ratisponensis diocesis presens instrumentum in registro exem­platum, prout in instrumento originali vidi, rogatus manu propria subscripsi et signo meo solito et consueto signavi in testimonium pre missorum. Es stellt sich abschließend die Frage, inwieweit die Registrierungs­technik Bischof Nikolaus’ gleichzeitigen Registern anderer Reichs- fürsten entspricht und ob sich Parallelen zu den Reichsregistern Kaiser Ludwigs, den einzigen, die aus der ersten Hälfte des 14. Jahr­hunderts erhalten sind, hersteilen lassen, Parallelen, die in der Tätigkeit des Bischofs als Notar in der Reichskanzlei vermutet werden können. Von den bisher bekannten Fürstenregistern gehen nur wenige auf das Ende des 13. bzw. den Anfang des 14. Jahrhunderts zurück 4). Aus den Jahren 1287—1312 stammt ein Register des Grafen Wilhelm vom Hennegau * 2), das zu den ältesten dieser Gattung zählt. 1316 be­gonnen, bedeuten die Register der Grafen von Holland durch genaue geographische Einteilung bereits einen entschiedenen Fortschritt in der Entwicklung 3 4). Die Mainzer Kanzlei beginnt mit der Anlage von Registerbüchern im Jahre 1347 unter Erzbischof Gerlach4). Für das Bistum Speyer sind sie seit Bischof Gerhart (1336—1363) bekannt 5). 4) Bresslau, a. a. O., S. 142 ff. — Die Angabe Tadras, a. a. O., S. 66, daß in der böhmischen Königskanzlei bereits in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts Kanzleiregister bestanden hätten, die Heinrich von Isernia eingeführt habe, konnte ich nicht nachprüfen. — Das „Register der Pfandschaften“ der öster­reichischen Kanzlei, das 1313—1315 entstanden ist, vgl. Stowasser Otto, Die österreichischen Kanzleibücher vornehmlich des 14. Jahrhunderts und das Auf­kommen der Kanzleivermerke, MIÖG., Bd. 35 (1914), 688 ff., kann nicht als wirkliches Auslaufregister angesehen werden; 1331 und 1338 erfolgten weitere Pfandeinträge; erst seit 1353 haben sich andere Bruchstücke und Sonderregister erhalten (S. 693). 2) Die bei Bresslau, a. a. O., S. 143, Anmerk. 2, angegebene Literatur stand mir ebensowenig zur Verfügung wie die zu den Registern der Grafen von Holland in Anmerk. 3. 3) Bresslau, a. a. 0., S. 143. — Über sie auch Bock Friedrich, Bericht über eine Reise nach Holland. Neues Archiv, Bd. 49 (1932), 526 ff., der auf Parallelen zum französischen und englischen Registerwesen hinweist. 4) Bresslau, a. a. O., S. 144. — Kirn Paul, Das Urkundenwesen und die Kanzlei der Mainzer Erzbischöfe im 15. Jahrhundert. Archiv für Hessische Ge­schichte und Altertumskunde, N. F., Bd. 15 (1929), 37 ff. beschäftigt sich aus­schließlich mit der Registerführung im 15. Jahrhundert. 5) Reimer, Zur Geschichte des Bischofs Gerhart von Speier, Zeitschr. f. d. Gesch. d. Oberrheins, Bd. 26 (1874), 80 ff.

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