Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 3. (1950) – Leo Santifaller Festschrift

BLAAS, Richard: Ein Tiroler Teilbuch aus dem Jahre 1340

70 Richard Blaas die endgültige Zugehörigkeit der Eigenleute zu entscheiden. Das Ergebnis der Tätigkeit dieser landesfürstlichen Kommission bildet den Inhalt des vorliegenden Teilbuches. Franz Hüter hat bereits darauf hingewiesen1), daß nach einer Eintragung in einem Tiroler Codex des Hauptstaatsarchivs München (Tirol. Nr. 29) im Frühjahr 1340 Heinrich von Annaberg und andere vom Landesfürsten bestellte Teiler (divisores) im Untervintschgau bei Eigenleuteteilungen ihres Amtes walteten. Es ist das unzweifelhaft die in unserem Teilbuch genannte Kommission, die sich zusammensetzt2): aus meins herren tailern, naemlich heim Heinreich von Annenberg3), herrn Gorgen4) und dem Schenken5). Ihr Amtsbereich ist, wie schon gesagt, das Burggrafenamt mit dem Passeiertal und der untere Vintschgau und ihre Tätigkeit fällt fast zur Gänze in den Winter und das Frühjahr 1339 bis 1340. Vor diese Kommission sind alle auf Teilungsfragen bezüg­lichen Streitsachen gebracht worden und von ihr sind gelegentlich auch Urkunden im Namen des Landesfürsten über den erfolgten Teilungsentscheid ausgestellt worden 6). *) Hüter Fr., Ztschr. „Der Schiern“, 5. Jg., Heft 12 (1924), S. 395. 2) Cod. 397, Fol. 8 '. Die Teilungskommission wird in dieser Zusammensetzung auch an vielen anderen Stellen der Handschrift genannt. Außer den hier genannten Mitgliedern der Kommission wird nur einmal (Cod. 397, Fol. 13r) an Stelle des Herrn Görgen Egen der rihter genannt. Über Egen von Galsaun vgl. Ried E. H. v., Egno von Galsaun, seine Abstammung und Nachkommen. In Ztschr. Ferdi­nandeum, III/58 (1914), S. 351 ff. 3) Über Heinrich von Annaberg vgl. Richard Staffier, Die Hofnamen im Landgericht Kastelbell (Vintschgau). In Schlern-Schriften 8 (1924), S. 99 f. Granichstaedten-Czerva R., Meran, Burggrafen und Burgherren, Wien 1949, S. 43 ff. 4) Dieser Herr Georg wird in der Handschrift nirgends näher bezeichnet, vielleicht darf man ihn mit dem bei Ried (siehe oben Anm. 2), a. a. O., S. 395, genannten Georg von Riffian, einem Bruder Egnos von Galsaun, der ihn ja auch einmal in der Teilungskommission vertritt, identifizieren. 5) Heinrich Schenk von Metz. Er war 1340 Richter in Passeier; vgl. Stolz O., Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtiröl. In Schlern-Schriften, 40 (1938), S. 141. Laut Amtsrechnungen war er 1341 Obereinnehmer für Zölle am Lueg, auf der Toll und im Passeier. Vgl. Bastian Fr., Oberdeutsche Kaufleute in den älteren Tiroler Raitbüchern (1288—1370). In Schriftenreihe zur bayr. Landesgeschiehte, Bd. 10 (1931), S. 109. 6) Stolz O., Die Ausbreitung des Deutschtums in Südtirol im Lichte der Urkunden. München, Berlin 1932, III/2, S. 203, Reg. 147: 1340 Febr. 16, Meran. D. H. de Anneberch und d. H. Schenko entscheiden namens des Herzogs Johann,. Grafen von Tirol, und gemäß der Aussagen des Jacobus des. Leiter, Heinricus Moser, Hermannus Chofler und H. Locher omnes de plebe Schennani, daß Albertus.

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