Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 3. (1950) – Leo Santifaller Festschrift

KOTZ, Wolfgang: Neues vom „Königsleutnant“. Ein nachträglicher Beitrag zum Goethe-Jahr

Neues vom „Königsleutnant“ 147 Im übrigen bemerkt Kirchberg, daß auch nach Ansicht Pergen’s der Königsleutnant, der sich in Frankfurt so wohl aufgeführt und rühmlich betragen habe, einer Gnadenbezeigung nicht unwürdig sei. In der bezogenen eigenhändig geschriebenen, dem Schreiben Kirchberg’s zuliegenden Schrift bezieht sich der Königsleutnant wohl auf die Tatsache der Unzufriedenheit des Monarchen mit dem Magistrat der Stadt Frankfurt, vermeint jedoch, daß infolge seiner Verdienste um die Stadt durch seine Sorge um die Disziplin der französischen Truppen der Magistrat sozusagen verpflichtet sei, dafür zu sorgen, daß er nicht seine Stellung verlassen dürfe, ohne ein äußeres Zeichen der Anerkennung erhalten zu haben, als welches Zeichen für ihn der Reichsgrafenstand in Betracht komme. Die Taxzahlungsfrage wird nur insoweit gestreift, als er hervorhebt, daß im Falle einer Abweisung der Magistrat die Zahlung der Taxe erspare. Schließlich weist er darauf hin, daß er unverheiratet sei und es wahrscheinlich auch bleiben werde und beabsichtige, einen leib­lichen Neffen oder Vetter seines Namens zum Erben einzusetzen, weshalb er hoffe, daß der Monarch die von ihm erbetene Gnade auf diesen Erben ausdehnen werde, so daß dadurch das Andenken an diese Begünstigung in seiner Familie von Dauer sei. Anlangend die Bemerkung Kirchberg’s, daß die Erbringung eines Nachweises der adeligen Abkunft durch ein Zeugnis von Personen, die an der Spitze des Adels seiner Heimatprovinz stünden, erforderlich sei, lege er zum Beweis, der reichsgräflichen Würde in dieser Beziehung nicht unwürdig zu sein, eine Bestätigung über den Personalstand seiner Familie vor. (Diese Bestätigung liegt nicht den Akten bei; mit den „Preuves de la Noblesse“, die auch Sc hub art kennt, kann sie nicht identisch sein, da diese Schrift mit: Paris, 13. März 1761, datiert ist.) Nachdem nun der entsprechende Weg für die Gesuchseinbringung ausfindig gemacht worden war, kam es endlich zur Vorlage des Majestätsgesuches, das, vom Bürgermeister und Rat der Stadt Frank­furt ausgehend, vom 7. Februar 1761 datiert, als Beilage eines an Colloredo gerichteten Schreibens des Grafen Per gen vom 11. Februar 1761 eingereicht wurde. Dieses Majestätsgesuch war Schubart durch eine in den Papieren des Königsleutnants enthaltene Abschrift bekannt und ist nach dieser Abschrift in dem mehrzitierten Werke wörtlich wiedergegeben. Die Bitte wird damit begründet, daß sich der „Lieutenant pour le Roi oder so genannte Königslieutenant Monsieur de Thoranc“, der bei dem am 2. Jänner 1759 erfolgten Einzug der französischen

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