Szilágyi Sándor szerk.: Erdélyi Országgyűlési Emlékek 13. 1661-1664 (Budapest, 1888)

Pótlék az Erdélyi Országgyűlési Emlékek 10. és 11. kötetéhez

turbatores. 2. Das andre punct : man solt auf dero Ihr F. G. frawmutter, G. F. F. jünger herschafft, wie auch dero nacli­komling jószág und jobbágyen mitt nicht mehreren burden und auflagen beschweren, wie andere. 3. Niemanden so ihnen sich in dienst geben wurden, hinderen oder abschrecken. 4. Wen es ihnen in Siebenburgen auf dero erbguttern zu wohnen beliebete, ungehindert zu szein. 5. Diejenige so Ihr F. G., wie auch dero zugethaenen zum spott, schimpf, oder despect etwas reden wurden, nach dem contentament zu straffen. 6. Ihr F. G. wie auch seine frawmutter, fraw furstin, jungen fursten in denen guttern in Ungerlandt hellten be­schützen und manuteniren. 7. Wegen des Schlosz Huszt und darzu gehöriger jószág den machenden contract mit dem gn. herrn Rliédai Ferencz in vigore zu erhalten, das nemlich pro Joachim. 50,()00 sol heimfallen, und was gebaü et wurde in aequales partes getheilet solen werden die expensen. 8. Das die status solten verhilffilich sein, damit bie Türkischen keyszer nach inhalt des athnahme oder der_assecuration schrifft möge erhalten werden. 9. Und diese conditiones wen sie werden von dem Landt bewilligt szein, solle man alszobaldt selben in die articulos schreiben, und in den electionibus des fursten zwischen ander conditiones gesetzet werden und drauff verbunden szein als auf ein perpetuum decretum — Resolutio ad puncta statibus proposita : Ad 1. Wirdt jemandt ansprach haben zu etwa einem schlosz , dorff oder portion, und mitt recht darzu greiften, können wir nicht verbieten und in das uns verobligiren , einzuwilli­gen, was wir uns selbsten nicht begeren, das uns wie­derfahren mögt. Ad 2. Das bewilligen die status in toto. Ad 3. Fraye personen, welche niemanden anders verbunden, noch jobbágyen seindt, sollen ungehindert sein. Ad 4. Es kan nicht gehindertt sein, nur das sie nichts feindtseliges be­gönnen. Ad 5. Ohne gunst nach rechterkenntnisz sollen sol­che verlaumbder gestrafft werden. Ad 6. Was wir ohne Ver­letzung der contractual schrifften mitt intercediren thun kön­nen, soll geschehen. Ad 7. Wo sie sich können vergleichen, wirdts nicht wieder die Status sein. Ad 8. Mitt intercediren wollen die status gern verhilftiich sein. Ad 9. Es kan zwischen die articuli geschrieben werden. — Auff diese des landes re­plications antwort Ihr F. G. abermahl volgendergestalt. Ad 1. Mit wehmüth lieft er vernohmen, das sich ihrer viel fluiden, gedachte seine jószágén zu betadigen, von welchen er nichts gewust hett in dem glucklichen zustandt, gleich wie er dazumahl dem rechten wolt gestanden sein, alszo ist er auch in dieser unglückseliger zeit bereit gerichtlicher

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