Szilágyi Sándor szerk.: Erdélyi Országgyűlési Emlékek 8. 1621-1629 (Budapest, 1882)
20. fejezet: 1622-1629 - Törvények és irományok
adel entpfangen, also aucli den 12. tag sein die teutsclie lierrn zu vnss kommen, vndt haben inen das memoriale füergethragen, welches vnss herr burgermeister hatt mitgegeben gehabt. 13. haben die herrn von der vniuersität lassen ein schreiben gelangen ahn, herr praefectum wegen der zenner involents ainst welches er sich alss ein arendator decimarum also resoluiret hatt ; es sollt ein jeder ambtman in seinem stuell die leutt mit dem eycl einnemen vnd befragen, Avas die zenner gethan vnbilliges, vndt in was sye versaumlich gewesen seien. So wollt er sye stroffen vndt forthin solchen schlimmen leutten keinen zehnden mehr vertrauen. Den 14. seindt wier erstlich ins landt gegangen, vndt ist nur der cathalogus verlessen vndt die absentes notiert worden. Den 15. sein die ftirstlige propositiones füergebracht, nemlich: 1. Dass die Yalachen auch sollten zehnden geben. 2. dass dieselbigen so die müntz nit haben nemen wollen, allss die Saxen, sollten gestrofft werden. 3. dass die so weingärtten haben, vndt dieselbigen nicht arbeiten liessen, inen dieselbige soltten genomen werden, vndt dennen gegeben, welche sye arbeytetten. 4. dass dass landt solt autf ein bequeme contribution bedeckt sein. Die 16. ists still gewesen. Die 17. sein die postulata der landtständt ftier dem gantzen landt verlessen worden, vndt hatt begert der adel: 1. dass fürstl. Durchlaucht von keinem edelman solt zehden nehmen. 2. Auch keine mautt über die Mörisch brücke. 3. Dass die jobagien von dess fürsten bodenn eben so woll soltten aussgegeben werden, als anderswo her. 4. Dass die sóóuagok selber soltten das saltz haken, vndt nit der edelleutt jobagien verdingen. 5. Dass das eissen nit solt aus dem landt gefürt werden noch verkauft!, 6. Dass der liber quaestus soltte frey gelassen werden. 7. Dass die städt nit soltten macht haben auff den gemeinen den hantwerkern die hantwerk zu arbeytten, zu steurn vndt zu waren. 8. Dass gewisse vndt in den warmegiek gesessene edelleutt soltten bestellet werden zu zeneren. 9. Das man von der nyomasch oder brach kein vihe soll eintriben. Zum 10, 11. vndt 12. Dass die heyduken soltten nit so muetwillig im landt hin vndt wider reyssen vndt schaden thuen, sondern im zaum gehaltten werden. Der Zeckel postulata seindt gewesen : 1. Az szabad kereskedés solt freygelassen werden. 2. Dass sye nit solten verbunden sein zum gratuito labore. 3. Dass die jobagien von allen örteren solten frey gegeben werden. 4. Dass die Croner weder im saltz noch in anderen Sachen die mautt nit steigrn soltten. 5. Dass die Zeckel so in fürstl. Durchlaucht gescheiten postieren müssen, sollten ein gewiss deputat haben. 6. Dass die stadt die frucht nit nach ierm gefallen limitieren sollen.