Károlyi Árpád (szerk.): Monumenta Hungariae Historica 3. Monumenta Comitialia regni Hungariae 12. 1606 (Bp., 1917)

II. A "bécsi béke" és a három kassai országgyűlés 1616. június-deczember

16C6 AUGUSZTUS. 589 ßöheimb und incorporirten Ländern nicht möchten genzlichen verworfen und ausgelassen werden. Alldieweil dann allhier der Gränzen auch gedacht wird, sollen unser oftbenannte Abge­sandten in kein Vergessen stellen, Ihr Fürst). Dfc in Wahrheit und mit Vleiss untertänigst vorzubringen, welchermassen uns und unseren Einwohnern von den Ungern, unseren Nachbarn, zur Zeit dess Friedens also auch zur Zeit des Aufstands, ja in wehrendem Stillstand und also fast täglichen alle Wider­wertigkeit und Gewalt begegnet, mit Überschreitung oder Ein­griff der Raine und unser gewissen Gränizen je ienger je weiter mit unbefugtem Eintreiben des Viehes, Fellung des Holzes, Erbauung der Dörfer und anderem mehr ; welches, wenn es Ienger wehren sollte, nichts anders alss grosse Feindtschaften und Totschläge, auch endlichen wohl einen anderen Aufstand und Krieg verursachen würde. Diesem aber allem vorzuekom- men und dergleichen Unheil zu verhüten, sollen unsere Gesand­ten nicht unterlassen, Ihre Fürst!. Dfc untertänigst zue bitten dass dieselbe gnedigst darob sein wollten, damit die Gesandten, anstatt ihrer der Stände der Krön Ungarn, willigten, dass Ihre kais. Mtat gewisse Personen ehestens gnediegst ordnen wolle und alsdann mit den von beiderteils auch gewissen Commis- sarii auf die Gräniz des königreiehs Ungarn und des Marggraf- tumbs Mähren ziehen und eine als die ander äusmessen und entscheiden, dass also künftiger Zeit auch wegen der Gräniz kein Streit und Uneinigkeit füerfallen möchte, unterdess aber dass beiderseits ein Stillstandt und Fried in allen, wie obgesetzt, möcht geboten werden. In gleichem, dass solches von Ihr Fürstl. D* wegen ihrer der Ungarn möchte versichert werden, dass nicht allein den Einwohnern Ihrer kais. Mtat Städte und unsern Unter­tanen ins Königreich Ungern frei zue handelen und zue wan­delen zuegelassen würde, sondern auch, wer einem dem andern etwass schuldig und ausstendig, möchte gezahlet und ohne weitleuftieger Schäden darzue verholfen werden, inmassen dann von uns den Einwohnern und Kaufleuten der Krön Ungerns auch geschehen wird und soll. Es sollen sich auch unsere Gesandten bevleissigen, dass sie •dieses auf künftige Zeit erhalten möchten, wenn uns unsere Unter­tanen von ihren Gütern, und Diensten entliefen, welches dann

Next

/
Thumbnails
Contents