Fraknói Vilmos és Károlyi Árpád (szerk.): Monumenta Hungariae Historica 3. Monumenta Comitialia regni Hungariae 10. 1602—1604 (Bp., 1890)
I. A POZSONYI ORSZÁGGYŰLÉS 1602. MÁRCZIUS- ÉS ÁPRILISBAN.
1602. ÁpRtT. 12. 75 Viechs, ein mehrers zu leisten nit wohl müglich. Daher dann in allweg im Nothdurft zu Erstattung solchen Defect, auf andere Mitl bedacht zu sein, sonderlich aber zur Artoloreifuhr, soviel immer menschlich und müglich, aus Behaimb, Mährern, und anderer Orten her, mit Wagen, Boss zu helfen, sonderlich weil auch die österreichischen Stand, sich ganz und gar davon entschuldigen, und der hungerischen Stadt Hülf gar wenig austrägt. Wegen Bestrafung deren, so den Türken und Bebellen Victualien zu-, oder auch das Traid aus dem Land führen ; desgleichen wegen Austheilung der bewilligten Robath, und dass die Unterthonen ausser sondern Noth darüber nicht gedrungen, auch durch die weit entsessnen Sponschaften die Geblihrnuss in Geld, als nemblich des Tags für ein Wagen ein Thaler, für die Handrobath aber sechzehen hungerisch gereicht werden sollen ; item wegen der Weg und Prlickenbösserung, Einbringung der gemeinen Bewilligungen und Restanten, auch Aufnembung der Reitungen, und Einbringung der Rest bei den dreissigern und andern E. M. Ambtleuten, ist wider die einverleibten Artikl kein Bedenken zu haben. *) Die Bescliwär, so die Ständ in ihrer Antwort auf die Proposition, wegen der Vicespann, wider die deutschen Haupt- und der Proliant Ambtleut allerlei ungebührlichen Bedrohungen halb eingebracht, so ihnen, den Vicespann, wenn von E. M. wegen etwas befolchen wird, sie aber dasselb nicht alsbald verrichten künnen, zugemessen werden, haben sie, die Ständ auf mein wegen gebührlicher Abstellung in der Replik besclieliene Vertröstung im Landtagsschluss ausgelassen. Desgleichen auch die Bescliwär, so die Ständ wider E. M. Hauptleut und Kamer wegen allerlei Eingriff in Gerichtssachen, und Einziehung der Güter, auch unordenlicher Einbringung der Contributions-Ausständ eingeführt, zuVerschonung der Camer (als welchen nach Gelegenheit der Sachen, sonderlich in Einziehung der Güter per defectum seminis, vel in casu manifestae infidelitatis, die Händ nicht so gar ') In marg.: (más kézzel) piacet.