Fraknói Vilmos és Károlyi Árpád (szerk.): Monumenta Hungariae Historica 3. Monumenta Comitialia regni Hungariae 10. 1602—1604 (Bp., 1890)

I. A POZSONYI ORSZÁGGYŰLÉS 1602. MÁRCZIUS- ÉS ÁPRILISBAN.

1602. ÁpRtT. 12. 73 schaft Einnehmern die geordnet Besoldung gereicht, diejeni­gen, so in Einbringung der Contribution Eintrag theten oder dieselb bei sich behielten, der Satzung nach gestraft und solch Geld ebnermass zum Kriegswesen verwendt ; durch die dem Türken gehuldigte Baurn, desgleichen in Wiadischland, halbe Contribution erlegt ; auch gegen denjenigen, so vor der Zeit ihre Dienst verlassen, ob dem gesetzten Kriegssold nicht halten und mehrer Besoldung halb in fremden Dienst sich begeben, vorigen Satzungen nach mit der Straf procediert, auch den deutschen Hauptleuten hungerisch Volk ihr Bestal­lung zu nehmen nicht passiert werden soll. Was dann das Aufbot und persönlichen Zuzug belangt, weil die Stand über die an dessen statt liievor auf die Grund­herrn geschlagne fünfzig huugarisch, noch darzu je von zwainzig angesclmittnen Häusern ein wohlgerüst Pferd ; des­gleichen auch von zwainzig Häusern curiarum nobilitarium so bewohnt sein, ebnermassen einen zu Ross, von den Höfen aber so keine Inwohner hätten, nach der Spon schaft und des obristen Spans Mässigung ein Fussvolk auf ein Monat lang im Feld zu unterhalten sich erbieten, dabei schwärlich hinein­bracht worden, dass hoffentlich solches Volk in äusseristen Nothfall auf Ersuchen, etwas über den Monat werde zu erhal­ten sein ; und die Stand diesfalls ja nicht weiter zu bringen gewest ; also hab ich es bei solchem ihrem Fürschlag müssen verbleiben lassen. Verrer obwohl die Stand die begehrte Profianthilf, als von jeder Porten zween Metzen Habern und soviel Traids, liievor ganz und gar abgeschlagen, so haben sie doch über mein Replik und die mit der Stand Ausschüss geschlagne Unterhandlung, soviel ver willigt, weil die Sponschaften jen­seits und herdieshalb der Donau diesfalls bereit hievor das­jenig gethan, dass auch die andern Sponschaften, so bisher nicht contribuiert, mit ehisten von jeder Porten ein Metzen Waiz und ein Metzen Habern Düerner Mass, gegen gebühr­lichen Schein in E. M. Profiant-Ambt liefern sollen. Belangend die begehrte Profiantfuhr in das Lager des­gleichen die Artoloreyfuhr, und Stellung der Wägen zur Fortbringung der Profiant gehen Stul-Weissenburg, so ver-

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