Fraknói Vilmos és Károlyi Árpád (szerk.): Monumenta Hungariae Historica 3. Monumenta Comitialia regni Hungariae 10. 1602—1604 (Bp., 1890)

I. A POZSONYI ORSZÁGGYŰLÉS 1602. MÁRCZIUS- ÉS ÁPRILISBAN.

1602. ÁPRTT. 12. 69 können. Desgleichen auch mein, gemeinen Ständen darüber insinuiertes Erbieten empfangen und daraus genedigist ver­standen haben, welchermassen ich sie damahlen obangedeut­ter ihrer Beschwärungen halb, gebührlichen Einsehens, auch auf eingenommenen Bericht, über alle Artikl meiner weitern Erklärung vertröst, benebens aber sie wohlmeinend dahin vermahnt, obwohl ihnen zu willfahren unmöglich, dass sie doch non obstante illa impossibilitati gemeinem Wesen zu Gutem, mit Abhandlung der Proposition fürgehen und dies­falls die Zeit und Notli sich gehorsamblich accommodiern wollten. Wessen ich nun darüber auf oballegierte der Stand gravamina mich ferner erklärt, dass haben E. M. aus dem Einschluss sub A) und in substantia genedigist soviel zu sehen, dass sie die Stand als ob in Abhelfung ihrer Bechwä­rungen, über beschehene vielfeltige Vertröstung, bisher einige Ausrichtung nicht erfolgt, aus denen in meiner Ant­wort allegierten Ursachen sich fuglich nicht zu beklagen, gleichsfalls auch der in dem Fürtrag beschehenen Andeutung quod regnicolarum subsidia spe et expectatione potius quam effectu hactenus fuerint utilia, durchaus nicht zu beschwären, viel weniger aber, des ungelegnen Anzugs Ursacli gehabt haben, als ob die hungerisch Nation in der Proposition taxiert worden, dass sie vor Weissenburg sich der Gebühr nach nicht sollen verhalten haben, wie dann dergleichen aus der Proposition mit einichem Wort nicht zu erzwingen, daher ich verursacht worden, zu Erhaltung E. M. Reputation und Hocliait, gemeinen Ständen diesfalls ihren Unfug gebühr­licher Weis unter Augen zu stellen und der Nothdurft nach zu erleűttern, inmassen E. M. aus obengedeuter meiner ihnen deshalb insinuierten Antwort mit mehreren genedigist zu vernehmen, dabei sie es dann ohne ainich weiter replicieren gütig also verbleiben lassen. Soviel aber die Landtagsbewilligung belangt, da befin­den E. M. aus ihr der Stand Antwort über die Proposition sub B) hieneben, obwohl vermög des Furtrags zehentausend wohl gerüster Mann als viertausend zu Boss und sechstau­send zu Fuss auf sieben Monat begehrt worden, dass sie

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