Fraknói Vilmos és Károlyi Árpád (szerk.): Monumenta Hungariae Historica 3. Monumenta Comitialia regni Hungariae 10. 1602—1604 (Bp., 1890)

II. A POZSONYI ORSZÁGGYŰLÉS 1603. MÁRCZIUS HAVÁBAN.

1603. FEBRUÁR 15. 223 Der Herrn Käthe und Canzleien Zehrung halben hat zwar die Hoffeamer berait hienaus geschrieben, dass man von des herrn Nadassdi Kaufgeld unib die Herrschaft Cheyte in sechstausent Taller darzue brauchen solte. Sie stehet aber in Zweivel ob er Herr Nadasdi dieselben, weil er seines Kriegs­ausstands davon bezählt sein wil, herrausgeben werde, dero­wegen do es nicht beschicht, sie auf andere Mittl dazu bedacht sein wil. In gleichem soll die Quardi, so etwa zwaihundert stark sein möchte davon bezahlt werden und do es ja mit dem Nadassdi nichts thätte, müst man anderer Glegenheit dazu suechen, wie dann die hieige Hofcamer die daussige berait ersuecht, so sie Nachrichtung bette, dass der Nadassdi solch Geld nit erlegen würde, dass sie es unverlengt herrein erindern solte. So rnues auch ein absunderliche Verlag auf die liung­rische Iiäthe, dahin khommende Kriegsleuth und ins Kriegs­zallambt zu dem täglich fürfallenden Ausgaben verordnet wer­den ; darauf die Hofcamer bedacht sein wil. Hocligemeldte Ihre fürstl. Durchl. werden villeicht mit Silber für Ihre Taffei nit versehen sein, dergleichen wo von nötten, könte draussen auch von Landleuten entlehnet, zu den andern Taffein aber Zin gebraucht und auch entlehnt iverden. Die Tapezerei möchte von AVien aus Ihrer fürstl. Durchl. Zimmern abgenomben und hienab geführt werden so aber Be­denken darwieder, könte man dergleichen von den Land­leuten, so solliche haben, inmassen hievor auch beschehen, entlehnet und wann der Landtag füriiber, ihnen wieder zu­gestellet. Schliesslicheu so wäre auch ein sondere Notturft denen von Pressburg allsbald zuzuschreiben, aller Sauberkeit sich zue bevleissen, damit die Infection nit wieder erreget werde auch sich sonsten mit Proviant und allen Notturften sonderlich Fastenspeiss zu der hinkommenden Unterhaltung zue versehen. Darüber nun die Herrn Gehaimen, do sie khain Bedenken dar­wieder, die Notturft an gehörigem Ort zu verordnen und die Hofcamer in dem so ihrer Expedition und was sie thuen solle 14*

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