Fraknói Vilmos és Károlyi Árpád (szerk.): Monumenta Hungariae Historica 3. Monumenta Comitialia regni Hungariae 9. 1598—1601 (Bp., 1885)

I. A POZSONYI ORSZÁGGYŰLÉS 1598. FEBRUÁR- ÉS MÁRCZIUSBAN.

159b. január 4. 65 den wie dies orts die Exempel angezeigt, und eingeführt wer­den möchten. Die Ausführung des Saliters in frembde Land und Orter wirdet under dem sechsundzwanzigisten Artikl ferdiges Landtagsschluss gar nichts ausdrucklichs angemelt, allein, dass sie sich auf Landtagsschluss lenden und I. M. bei ihren Ambtieuten die Ausführung auf eigenen Genuss einstellen oder wo es nit geschehe auch ihren den Ständen frei sein soll sich derselben frei und unverwöhrt zu gebrauchen. Wie sich nun der Kriegsrath nit versichet, dass sich deren Ihrer M. Official und Ambtleut zu ihrem aigenen Gesuch und gewissen jemah­len gebraucht; hergegen aber der Kriegsrath die Sachen dahin versteht, als ob die Stand ihnen gern ein Eingang zu der freien Ausfuhr, es komme dem Land zu Schaden oder nit, mit dieser Ausred machen wollten : also ist der Kriegsrath wie bei jüng­sten Landtag noch der gehorsamen Mainung, solche Ausfuhr, wohin es auch sei zu Freunden und Feinden, soll billich aller­dings mit sonderem Ernst imd bei Verlust des Säliters einge­stellt und also darauf ein sonderer austauglicher Artikl in den Landtagsschluss einverleibt werden. Dessen haben sich die Stand weder mit Fugen, Billigkeit noch einigen Rechten zu beschworen Ursach, dass mit dem Verkauf und Anwehrung bei I.M. Kammer richtig, und sie als in diesem Fall kein Ver­lust noch Gefahr zu gewärten. Allein dass bei diesem Punct I. M. bei den Kammern zu verordnen haben, dass den Ver­käufern allweg der Werth und Bezehlung, als bei welcher sich keines Verlusts sonder nur Gewinns und Zustands zu versehen, erfolge. Sonsten wo es nit geschehen, und also über einer sol­chen Ordnung nit gehalten wurdet, so wäre ja den Stenden nit zu verargen, wo sie sich der Ausfuhr und Anweherimg des Saliters doch allein in der Freund und nit Feind Dition in anderweg gebrauchen sollten. Welches aber auf angedeuten Weg abgeschnitten und verwehrt werden kann. 2) Was sonsten wegen einer geraumben Transferierung der gehuhligten Untertlianen, und Verödung etlicher der Feind 3) In margine (más kézzel): Eductio salis nitri. 2) In margine (más kézzel: De commoda subditorum dedititiorum translatione et pagoruin vastatione. Magyar Országgyűlési Emlékek. IX. 5

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