Fraknói Vilmos és Károlyi Árpád (szerk.): Monumenta Hungariae Historica 3. Monumenta Comitialia regni Hungariae 9. 1598—1601 (Bp., 1885)
IV. A POZSONYI ORSZÁGGYŰLÉS 1601. MÁRCZIUSBAN.
A 1*02!S0NYÍ ÖHSZÁGGVÍTLÉC Wegen des persönlichen Zuzugs, ist es bei dem verblieben, auf den Fall E. M. Brüder einer, in das Feld ziehen werde, dass der persönliche Zuzug geleist, und jeder vom Prälaten, Herrn- und Ritterstand, je von zweinzig Häusern ein wohlgerüsten Reiter mit sich nehmen und ein Monat lang im Feld unterhalten. Da aber E. M. Gebrüder keiner zu Feld ziehen soll, ist geschlossen, dass auf dero, oder des Generalobristen Ersuchen, je von drei Porten ein Fussknecht, mit Büchsen und Wehr wohl gerüst, soll geschickt, und ein Monat lang unterhalten merden, bei Verlust eines jeden Güter. Die Kranken, Alten, Wittib, und andere so zum Krieg nicht tauglich, sollen an ihrer statt andere Taugliche, die Armen vom Adel aber, je drei ein Fussknecht, oder fünf ein Reiter schicken, die vermüglich zu Ross selbst mitziehen, welche aber mit E. M. oder anderer Herrn Dienst behaft, sollen ebnermassen an ihrer statt andere taugliche Personen schicken. Belangend die begehrt Provianthilf da ist über allen angewendten Fleiss umbsonst oder ohne Geld durchaus nichts, auch umb das Geld mehrers nicht als so viel zu erhalten gewesen, dass dem Proviantmeister in Verkaufimg Traids pro competenti praetio soll willfahrt werden und obwohl in gepflogener Handlung, die limitatio pro tolerabili praetio passiert worden, so haben es doch die Ständ nicht zulassen. Also auch in Einbringung der Restanten von denen gemeinen Landtags bewilligungen der Kammer einiche Jurisdiction oder Execution nicht einräumen wollen, allein haben sich E. M. Räthe bemüht, dass man diesen Artikel, obwohl die Ständ denselben in specie auf die Robatausstend nicht extendiern wollen, daunocht in genere auf alle gemeine Anlagen eingebracht hat. Wegen Verkaufung der Proviant von denen österreichischen Unterthanen an der Granitz ist nichts zu erhalten gewesen, und derhalben dieser Artikel ausgelassen worden. Also haben auch die Ständ den Artikel wegen Verbot des Traid- und anderer Victualieu Aussfuhr auf den Wein (obwohl solches in gepflogener Handlung passiert worden) nicht wollen extendiern lassen, vielleicht darumben dass die