Fraknói Vilmos és Károlyi Árpád (szerk.): Monumenta Hungariae Historica 3. Monumenta Comitialia regni Hungariae 9. 1598—1601 (Bp., 1885)

IV. A POZSONYI ORSZÁGGYŰLÉS 1601. MÁRCZIUSBAN.

538 A I'OZSONYI ORSZÁGGYŰLÉS reicht, Erkundigung einzuziehen, daneben aber die Restanten nicht destoweuiger, bei gesetzter Straf, einzubringen. Also hab ich auch begehrt zu besserer Beförderung des Profiantwesens inmassen hievor drei hungerische Profiant­meister zu benennen, die Besclnvär aber, so der Stand wieder üyriaken Feigel so ein Profiantverwalter in Oberhungern, hab ich zu gebührlicher Ausrichtung an die zipserich Kammer re­mittiert. Wegen der Proliant so durch die österreichischen Un­terthanen in Hungern geführt werden mechte, bah ich die Ständ nochmahlen vermahnt, da ihnen änderst aus Oesterreich, mit Proüantzufuhr, Hilf- und Handreichung erfolgen soll, diesel­ben an den österreichischen Grenitzen von ihnen umb ein bil­lich und leidenlich Wert käuflich anzunehmen, und alsdann dem Leger weiter zuzuführen. I)er Artikl, Verbot des Traids und anderer Victualien Ausfuhr betreffend hab ich für billich ermessen, auch auf den Wein zu extendiern, desgleichen wegen Bestrafung derjenigen, so dem Türken Victualia und Waffen zuführen der Stand Fürschlag, wegen Erneuerung der deshalb allegierten Consti­tution, mir gefallen lassen. Wie ich auch das Erbieten der sechstägigen Robat an­genomben, doch also und dergestalt, dass diejenigen so Ross haben mit dem Zug, die andern aber mit der Hand robaten, und der Anhang, dass die Hern Unterthanen, so paufällige Häuser haben, an andere Ort mit der Robat nicht gebraucht werden wollen, E. M. an dero Gränitzgebäuen, nicht praeju­dieierlicb sei. Ebnermass hab ich es auch, soviel die Weg- und Brücken­besserung, auch Bestrafung deren, so hierin nachlässig erschei­nen wurden, bei der Stand Erklärung verbleiben lassen, doch also dass die Vicespann einer jeden Spannschaft tragen­den Amts halb ihr lleissig Aufmerken haben, damit aus Mangl der Weg und Brücken dem Kriegswesen keine Verhin­derung erfolge. Und obwohl die Ständ sich von der Artollerei zum hög­sten entschuldigen, diesfalls auch der Städt wegen darüber er­litten Schäden zu verschonen bitten, so hab ich doch in Er-

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