Fekete Ludwig: Türkische schriften aus dem Archive des Palatins Nikolaus Esterházy (Budapest, 1932)
Einleitung
Die Ausübung der Frohnrechte auf türkischem Gebiete begegnete auch nachher sehr grossen Hindernissen. Adelige mit geringem Vermögen machten meistens keinen Versuch, sich durchzusetzen; ihre Verbindung mit dem Familiengut war schon bei ihrer Auswanderung erloschen. Bloss hochgestellte vermögende Familien besassen Zähigkeit und Kraft, die eine Voraussetzung für die praktische Verwirklichung ihrer Rechtsansprüche waren, da sie doch grosse Entfernungen und Hindernisse, den Widerstand der Türken und die Weigerung ihrer Hörigen überwinden mussten. Die türkischen Grundherren und Behörden waren nämlich gleichfalls dagegen, dass die Adeligen des königlichen Gebietes bei ihnen Steuern aushoben, und suchten dies auch zu verhindern. Aber es wehrten sich auch die Leibeigenen selbst gegen eine solche Besteuerung, Schon die nächste Generation nach der Besetzung fand diese Lasten für schwer und ungerecht und lehnte sich vor allem dort, wo die Zusammensetzung der Bevölkerung einer grösseren Wandlung unterworfen war, dagegen auf. Nun musste dem Rechte also mit Brachialgewalt seine Gültigkeit verschafft werden, so war auch die Steuereintreibung ungarischer Gutsherrn und Behörden auf türkischem Gebiet nur dann erfolgreich, wenn sie überfallsweise mit Waffengewalt vor sich ging und wenn gegen die Leute ein Zwang ausgeübt wurde. Es gibt also auf dem Territorium des Königreichs Ungarn eine Menge Dörfer, von denen auch der Türke Steuern verlangt, und ebenso gibt es ein unter türkischer Herrschaft stehendes Gebiet von unbestimmter Ausdehnung, von welchem Steuern, urbariale und öffentliche Dienstleistungen auch für das königliche Gebiet gefordert werden. Beide Parteien machten ihr Recht also auf etwas geltend, das sie eigentlich nicht besassen, das sich jedoch in Zukunft zu einem Rechte zu entwickeln versprach, mit dessen Hilfe es möglich werden sollte, die Machtausdehnung zu begründen. Dazwischen freilich wurden die armen Dörfer zermalmt und zerrieben, ob sie nun ihren Verpflichtungen Genüge tun wollten oder nicht. Es entwickelte sich eine Lage, die bloss mit Waffen zu halten war und sich auch in Zeiten des offiziellen Friedens vom Kriegszustande kaum unterschied. Die ungarischen Behörden machten fortwährend Versuche, die türkischen Ausschreitungen gutzumachen, schickten Klagen und Noten an ihre Behörden oder erwiderten die Ungerechtigkeiten, soferne sich dazu die Möglichkeit ergab.