Fekete Ludwig: Türkische schriften aus dem Archive des Palatins Nikolaus Esterházy (Budapest, 1932)

Urkunden und Schriften (in Übersetzung)

Dem Gesandten der Niederlande bei der Pforte der Glückselig­keit habt Ihr nun durch einen Eurer Vornehmen einen Brief geschrie­ben und gesandt. Darin verpflichtet Ihr Euch, während Eures ganzen Lebens gegen die Pforte der Glückseligkeit aufrichtig und freundlich Zu sein und ohne die grossherliche Bewilligung Seiner Majestät, des erhabenen, mächtigen und hochwollenden Pädisähs, des Zufluchtsortes der Welt, nichts zu unternehmen, und, was auch immer anbefohlen werde, unbedingt darnach zu handeln; von nun an sei es unmöglich, dass Euch das Gegenteil in den Sinn komme. Und Ihr schreibet, dass Ihr, gleichwie Euer verstorbener Gatte Betlen Gäbör während seines ganzen Lebens der Pforte der Glückseligkeit gegenüber von aufrichtigem und starkem Wohlwollen gewesen, auch fürderhin auf gesetzlichem Wege ein herzliches Wohlwollen erweisen werdet. Und Ihr teilet mit, dass auch ehedem, als Ihr Verwalterin von Siebenbürgen gewesen, 1 Euer Verhalten gegen die Pforte der Glückseligkeit stets nur aufrichtig gewesen sei. Diesmal verlanget Ihr, dass die Festungen Munkädz, 2 Fö|aräs 3 und Tökäj 4 , die von Eurem Gatten gleichsam als Heiratsgut auf Euch übergegangen sind, und alle übrigen Dörfer, die Euch gege­ben worden sind, auch späterhin in Eurem Besitze bleiben und Euch niemand daran hindern solle. — Air dies ist Uns ausführlich zur Kennt­nis gebracht worden. — Wenn Ihr also, Eurem alten Herkommen gemäss, wohlwollende Freundin der Pforte der Glückseligkeit werden solltet, dann werden die erwähnten, von Eurem Gatten vererbten drei Festungen samt den ihnen unterstellten Dörfern Eurem Wunsche gemäss auch weiterhin in Eurem Besitze bleiben und wird niemand Euch daran behindern und stören können. Unter dem grossherrlichen Schutze unseres glücklichen und erhabenen Pädisähs werdet Ihr in Ruhe leben können. Und wohin immer Ihr innerhalb Siebenbürgens und Ungarns zu gehen beabsichtiget, dorthin gehet im Einvernehmen mit dem Verwalter von Siebenbürgen. Solange Ihr mit dem erwähnten Verwalter gut stehet und Euch freundlich zeiget, gibt es sowohl von seiten Seiner Majestät, des erhabenen Pädisähs, des Zufluchts­ortes der Welt, wie auch Unsererseits keine Bewilligung und Erlaubnis 1 Die Zuerkennung der Erbansprüche auf Siebenbürgen an G. Bethlens Gemahlin bei FerTdun, Mänse'ät II, 358 ff. Ihre Bestätigung im Fürstentum ebda II, 372. (Beide ohne Datum.) 3 Munkács, im Komitat Bereg. 8 Fogaras, im Komitat Fogaras. 4 Tokaj, im Komitat Zemplén.

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