Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)

Az 1809 évi utáni napló

werden sie nicht angenommen. Die C[omi]tater, in welchen der größte Theil der Insurrections-Armee verlegt war, sind allein davon ausgenommen. Appendix von denen jährlichen] Revisionen und Waffen­uebungen. Sollen vermög Gesetz noch 2 Jahr dauern. Da die Dauer von 14 Tage kaum für das strengste Bedürfniß hinreicht, so sollen die C[omi]tater zu Gewinnung der Zeit die Revision der Requisiten und ihre Reparation vor der Exercierzeit vornehmen, damit selbe der Mannschaft bey ihrem Eintreffen gleich ausge­theilt werden könnten. Das C[omi]tat bestimmt den Termin des Exercirens, meldet es dem Palatinus, damit dieser den Districts­General dahin in persona, oder mittelst eines Substituten anwei­sen könne. Das erste ist Revision von Mann und Pferd, letzte .Revisions-Liste dient zur Basis. Zuwachs und Abgang zu bemer­ken. Fehler abzustellen oder Individuen zu verhalten, das Nöthige nachzutragen. Exercieren künftigs Jahr im May, weil weniger auf dem Felde zu thun und die Leute noch mehr geübt esca­drons- und compagnie weiß in jenen Orten, wo der meiste Adel wohnt und wo es wegen der Unterkunft und Verpflegung am leichtesten. Die abgängigen Officiersstellen sollen von den C[omi]tatern aus jenen vorzüglich] ersetzt werden, welche sich in dem letzten Feldzug ausgezeichnet. Sie sollen mit den Gene­ralen und Regiments-Commandanten darinn einverständl[ich] zu Werke gehen. Generale sollen sowohl während den Exerciren, als auch sonst, die C[omi]tate visitiren. Nach Exerciren gehet jeder nach Haus. ec Den 4-ten. Szaplonczay kommt sich für L ec ' 11_J Arrest zu bedanken. Wird ausgemacht, wirkt aber bey ihm nichts. General-Commando meldet b[revi] m[anu], daß es die Truppen der Theisser Districte anzuweisen gedenke, ihre Fuhr-Pferde und Wägen, Pack-Pferde und Requisiten, dann Feld-Requisiten in Pesth abzugeben; wird mündl[ich] gestattet, mit Ausnahme der Pack- und Feld-Requisiten, welche die Trup­pen mitzunehmen haben, sie mögen von wem immer beyge­schafft seyn. Später weiset sich aus, daß auch diese Requisiten vermöge Befehl des Armee-Ministeriums in Pesth abgegeben werden sollten, erhaltet den Befehl dieses anzuzeigen, damit man ihm über das Gegentheil die schriftliche] Bedeutung gebe. Gen[eral] Wrede 1 und Obristl[ieutenant] Albeck 2 melden sich, daß sie abgesendet sind, um die Volons und deren Pferde zu über­nehmen. Die C[omi]tate Weissenburg, Weszprém, Eisenburg sind ihnen angewiesen, doch sollen sie nur jene Volons über­1 Wrede György báró a 9. sz. huszárezred ezredese. 2 Albeck Adalbert báró a 19. sz. gyalogezred ezredese.

Next

/
Thumbnails
Contents