Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)

Az 1809 évi utáni napló

Gen [eral]-Commando sie superarbitriren und nach der Güte plus offerenti verkaufen, verschenken, oder abstechen. Der Kammerpraesident wird ersucht in dem Cameral­Archyv nachsehen zu lassen, ob man nicht ein städtisches Privi­legium darinn findet, welches man für Preßburg anwenden könnte. Dem Gr. Tavernicus wird geschrieben, er solle coûte qui coûte unsere durchmarschirende Mannschaft vorzüglich] mit Schuhen versehen. Sollte ihm das Militair alle Assistenz oder das erforderl[iche] verweigern, so soll er in beeden Städten das Materiale und die Handwerksleute, selbst jene, die für das Mili­tair arbeiten, auf diese kurtze Zeit in Beschlag nehmen und eine Requisition ausschreiben, da es unverzeihlich, daß der Adel Barfuß nach Hause kehren solle. Paritions-Brief an beede Städte wird ihm mitgegeben, wo sie ernstlich angewiesen werden, das Nöthige zu liefern. Schreiben an das General-Commando über den näml[ichen] Gegenstand, worinn ich mit der Requisition und Sperrung ihrer Arbeiten drohe. Instruction zur Auflösung der Insurrection für die C[omi]­tate beendet, zerfällt in 5 Theile. 1°. Von der Revision des Manns und Pferd. Grundlaage Revisions-Liste beym Ausmarsch. Um das System, welches in Hinsicht der Cavallerie durch die Verfü­gung des Rescripts vom 22-ten Hornung in Beirrung gekommen, wieder in seine gesetzliche] Geläuse [sie !] zu bringen, werden eigene Revisions-Listen vorgeschrieben mit Rubriken, Gesetz­liche] und Über-ges3tzl[iche], dann verschiedenen Rubriken für die Pferde. Anträge wegen Vermehrung der Cav[allerie] durch Persuadirung der nicht gesetzlichen] und vorzüglich] jener, die eigene Pferde haben, noch ferners bey der Cav[allerie] zu bleiben, durch Vermögung der C[omi]tate und Private, ihnen ihre Pferde zu schenken, wenn sie bleiben wollen. Bey der Inf[anterie] sollen auch Volontairs angenommen werden. Auf­zeichnung der ferners Bleibenden in der Rubrik der Anmerkun­gen. Damit man dadurch wissen könne, um wie viel die blei­bende Insurrections-Cav[allerie] stärker aussfalle. Anmerkung des Zuwachs und Abgangs nebst Ansuchen davon. Von Pferden werden nur Dienstpferde und Charge-Pferde der Officiers in der Revisions-Liste aufgeführt, auch jene der Trompeters. Absente und Commandirte werden angemerkt, müssen sich, wenn sie einrücken, beym V[ice]-Gespann stellen. Fuhr- und Packknechte werden auch revidirt, ihre Pferde erhalten aber eigene Listen und Rubriken. 2. Entlassung der Mannschaft. Cavallerist nimmt sein eingenes Pferd mit, wenn es nicht eigen, so wird nach der bey Errichtung gemachten Zusage vorgegangen, jenen die bleiben wollen, solle man es schenken. Was übrig bleibt, ist den Privaten

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