Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)
Az 1809 évi utáni napló
Handbillet wegen die freywilligen Reiter. Die 9% Escadr[onen], die bereits zur Insurrection eingetheilt worden, haben dabey zu verbleiben. Da die Reserven, welche unter denen Befehlen des Würtemberg aufgestellt, nicht nur die Ergäntzung der Armee, sondern auch die Sicherung der Gräntzen Hungarns gegen Gallizien zu decken, so kann auch nicht aus denen freywilligen Corps die Ergäntzung der Insurr[ection] nicht unbedingt geschehet [sie !], auch gehet die Willensmeynung daliin, daß zur Ergäntzung nicht einzelne Mannschaft, sondern wenn der Abgang groß und andere Umstände es gestatten, diese freywillige Corps zur Armee vorgezogen werden. Diese Corps sollen in lauter einzelne Div[isionen] eingetheilt werden, jedoch wo gantze Regimenter schon vereint worden, sollen selbe nicht zerrissen werden. Sollte es also nicht schon gantz, oder zum Theil geschehen seyn, so soll diese Eintheilung mit Rücksicht auf die Local-Umstände von hieraus einverständl[ich] mit dem Kriegsminister vorgenommen und von hier S[einer] M[ajestät] und dem Commandanten, von dort aber dem Prinz von Würtemberg bekannt gegeben werden. Jede Div[ision] führt den Namen des C[omi]tats, oder wo mehrere beysammen, jenen des C[omi]tats, welches die meiste Mannschaft dabey hat, wo aber gantze Escadr[onen] von beeden C[omi]tatern, die Div[ision] beede Namen. Staabsofficiers ernennen S[eine] M[ajestät]. Bestätige oder ernenne die Officiers ich. So lange die freywilhgen Corps bey der Reserve, bleiben sie unter der Oberleitung des Prinzen von Würtemberg. In Hinsicht des ius glady fodern S[eine] Mfajestät] das Gutachten des Hofkriegsraths. Die Arvaer und Liptauer können zum Barser Ins[urrections]-Reg[iment] genommen werden, wenn bey der Eintheilung in Division mcht irgend eine Lücke bleibt, die durch sie gefüllt werden könnte. S[eine] Mfajestät] tragen dem Hofkriegsrath unter einem auf, der Mannschaft dieser Div[ision] bey nun eintretender stärkeren Kälte mit Pelzen oder Pelzlaibeln auszuhelfen. 1 Dem Prinz v[on] Würtemberg wird diese Resolution in Copie mitgetheilt und die bereits eingetroffenen Musterrelationen zur Erledigung zugeschickt. Die Freywilligen werden mit Rücksicht auf Sprache, Sitten, Gebräuche, Nachbarschaft eingetheilt und diese districtenweise Eintheilung dem Kriegsminister zur Wohlmeynung übersendet, 2 so wie auch dem Gr. Kanzler auf seine über die Eintheilung dieser Freywilhgen an mich erlassenes Praesidial-Schreiben, worinn er seine Bemerkung über die Zertrennung der Widmung dieser Corps und den von mir gemißbilligeten ersten Eintheilungs1 Müitkanzl. 1809. fasc. 7., 44. 1816. sz. 2 N. lt. Polit. 1809. 1613i. sz.