Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)

Az 1809 évi utáni napló

Gen[eral]-Commando theilt mit die Verordnung des Armee-Ministeriums in Hinsicht der Verpflegung der Insurrec­tions-Truppen, wodurch dieselbe sichergestellt seyn solle, ob­gleich] diese Anstalten theils bereits zu spät, theils aber nur auf dem Papier stichhältig, in praxi aber wegen dem Mangel an Voranstalten, denen nicht zugehaltenen Contracten und Mangel an Fuhrwesen, nicht eingehalten, zur Wissenschaft mit. Ver­möge selben sollen die Truppen an Habers statt % Gerste oder Kukurutz empfangen, 1 wider letzteres wird aber protestirt, da die Pferde es nicht leicht essen und selbes ihnen schädlich. 2 Gen[eral] Commando meldet den Abgang an Knechten beym Artillerie-Fuhrwesen, hat sich überall hin verwendet aber von keinem keine Abhülfe erhalten, erwartet noch weiteren Bescheid. F[ürst] Johann Lichtenstein wünscht Hiller und Sztaray in Igmand und Tarkany verlegt zu sehen, da die Schan­tzen bey diesen Oertern jetzt gleich, jene bey Acs aber nach Aufkündigung des Waffenstillstandes wieder angelegt werden solin. 3 Wird in dieser Gemäßheit verfügt. 4 Gen[eral] Vay schickt ein den von dem Adjutanten verfertigten Entwurf einer Instruction für die Rechnungslegung der Insurrection sammt seiner Uebersetzung ins Hung[arische] und glaubt, daß deren Bekanntmachung sehr nützlich] wäre, wird zur Revision über­geben. 5 Nach vielen Anständen die ex parte civili wider die Exe­cution jenes Theils der Sentenz des Acser Judens, quod confis­cationem fortunae erhoben worden, und darüber gefaßten Gut­achten des Gen[eral]-Auditors, welcher letztere die Confiscation für unzertrennlich] von der Hochverraths-Erkennung erklärte, erstere aber sagten, die Confiscation müsse durch den Civil­Gerichtshof zuerkennet werden, wird die darauf gerichtete Sen­tenz des 1-ten fori bestättiget, und die Entscheidung auf den Fall der Execution belassen.* Bericht von G[eneral] Keller 7 über die große Mortalitaet der Franzosen in Wien und Preßburg. Aushebungen in allen Staaten des Rheinischen Bundes zu Formirung einer Reserven­Armee und Completirung der Contingente. In Sachsen sammelt sich ein französisches Corps, und die Sachsen werden zur Haupt­Armee abgeschickt. Junot sammelt ein Corps von 16.000 in 1 Militkanzl. 1809. fasc. 7., 2. 1544. és 2. 1545. sz. 2 Militkanzl. 1809. fasc. 7., 2. 1546. sz. 3 Militkanzl. 1809. fasc. 7., 22. 1532. sz. 4 Militkanzl. 1809. fasc. 7., 22. 1517. sz. 5 Müitkanzl. 1809. fasc. 7., 42. 1612. sz. 6 Militkanzl. 1809. fasc. 7., 12. 1515. sz. 7 Keller Ádám vezérőrnagy.

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