Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)
1807 okt.-dec.
Argumente in ihrer Vorstellung anführen ; daß ohne der äussern und inneren Verhältniße des Staats (welche S[eine] M[ajestät] noch ferners bestimmen könnten die Fortdauer des Landtags nicht zu bewilligen) zu erwähnen, da selbe nur S[einer] M[ajestät] bekannt sind, von jenen Rücksichten, welche S[eine] M[ajestät] zu Anfang [Septem]bers zu Fassung des Entschlusses, den Landtag zu endigen, veranlaßten ; die erste, in Betreff der zu gehöriger Zeit vorzunehmenden Stellung der 12.000 Recrouten, durch die ständische Vorstellung behoben, zu einer ähnlichen] Behebung der zweiten wegen der Abführung des Geld-Subsidiums binnen dem gesetzlichen] Termine, falls der Landtag fortgesetzt würde, gegründete Hofnung sey, daß man endl[ich] in Rücksicht der dritten, näml[ich] der besseren Stimmung und Verhaltung der Stände bey Fortsetzung des Landtags einige Möglichkeit eine Besserung zu erhalten voraussehen könne ; daß endl[ich] die Bewilligung der Bitte der Stände dem Staate wesentliche] Vortheile verspräche, welche obige Rücksichten überwiegen, wenn in der Ausführung dieses Antrags dem königlichen] Ansehen kein Nachtheil zugefügt werde. Diese Resultate führen zu der Schlußfolge, daß wenn äussere oder innere, nur S[einer] M[ajestät] allein bekannte Staatsverhältniße nicht entgegen sind, die Bitte der Stände zu gewähren und die Fortsetzung des Landtags zu bewilligen wäre. Läugnen läßt es sich keineswegs, daß manche der vorausgeschickten Resultate, mithin auch die daraufgebaute Schlußfolge, sich zum Theile auf Vermuthungen, auf Berechnung der Stimmung der Landesstände gründen, mithin auch nicht gantz gewiß sind, allein bey einiger Kenntniß letzterer und des Ganges des gegenwärtigen Landtags kann jeder Beobachter einsehen, daß die Stände durch den von ihnen gemachten Antrag sich dergestalt ausgesetzt, dem Wunsche den Landtag fortzusetzen, die DeputationalElaborate aufzunehmen, ein solches Opfer in Abweichung von der gewöhnlichen] Publications-Art der Gesetze gebracht, daß sie. wenn S[eine] M[ajestät] ihre Bitte gewähren, ohne sich den Vorwürfen ihrer Landesleute Preiß zu geben, ohne die Gehäßigkeit des mißrathenen Landtags auf sich zu nehmen, nicht nur nicht mehr zurückgehen können, sondern auch jene gesetzliche] Bedingungen, welche Sfeine] M[ajestät] ihnen setzen würden, um consequent zu seyn, annehmen müssen. Diese Laage und dieser so vortheilhafte Zeitpunkt wäre nun, falls nicht andere Hinderniße im Weege stehen, zu benützen, um das gegenseitige Zutrauen wieder herzustellen, die Klagen des Landes zu beheben, und dann bey dieser Gelegenheit noch manch Vortheilhaftes zu erwirken, jedoch dergestalt, daß dadurch S[einer] Mfajestät] Ansehen nicht compromittirt werde,