Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)

1809 Január-Május

zur Pflicht für die gute Erhaltung der Straßen und Kommunikazionen in gutem Stande in Hungarn zu sorgen. Wegen alienfälliger Er­richtung eines telegraphischen Zuges werden Sie Sich mit unserm Herrn Bruder dem Generalissimus ins Einvernehmen setzen. Ad 4 tum- Falls der Krieg ausbrechen sollte, sind mit ein­tretenden zukünftigen Winter allerdings zehntausend Rekruten auszuheben. Ad 5 tum- Sind sogleich nach vollbrachter gegenwärtiger Stel­lung die Werbungen wieder anzufangen und zwar nach der hierwegen von Mir bereits ertheilten Befehle und Instrukzionen. Ad 6 tum- Da das Königreich Hungarn die Armee in Friedens­zeiten nicht completirt, so kann eine Capitulation für die hungarische Mannschaft nicht stattfinden. Ad 7 um- Sind wenigstens 6000 Handarbeiter und 1500 Wägen für Komorn, faUs die Umstände nicht dringlich sind, vom Lande zu stellen, sollten die Umstände aber dringlicher werden, so ist all jenes, was die Militär-Behörde hieran fordern wird, ohne Weigerung zu leisten. Ad 8 um- Raab ist bei ausbrechendem Krieg in bestmög­lichsten Vertheidigungsstand zu setzen und hiezu sind Zivilarbeiter und Führer zu verwenden. Ad 9. Werden mir Euer Liebden nach vollbrachter gesamter Musterung anzeigen, wie viel von jeder Gattung, nämlich an Ka­vallerie und Infanterie jedes Komitat ins besonders an Insurgenten stellen werde, dann so viel möglich die Eintheilung, Ausrüstung und Bewafnung der Insurrection betreiben, so wie Ich unter einem den Hofkriegsrath auftrage, alles hiezu Erforderliche dergestalt in Bereitschaft zu halten, daß ein Mangel daran die Anstalt nicht aufhalte. Ad 10 um- Sobald die Ausrüstung und Bewafnung der Insur­rection auch nur komitatsweise zu Stande gebracht seyn wird, werden Euer Liebden die Uibungen in kleinen Abtheilungen (ohne abzuwarten, daß die ganze Insurrection ausgerüstet und gekleidet seye) anfangen laßen, jedoch Mir anzeigen, wann dieses geschehen kann, damit Ich nach Umständen, welche allein was weiter zu thun ist, bestimmen können, Euer Liebden das in dieser Sache Erforder­liche anordnen könne. Ad 11. Haben sich Euer Liebden wegen Uiberkommung der in diesem Punkte enthaltenen Gegenstände an Unsern Herrn Bruder den Generalissimus, der Meine Befehle hierwegen einzuholen hat, zu wenden. Ad 12. Können nur die Umstände entscheiden, wann die Insurrection wirklich zu verwenden seye. Beim eintrettenden Falle werde Ich Euer Liebden hierwegen Meine Befehle ertheilen.

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