Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)

1809 Január-Május

erzielet werden, daß auf denen Hauptrouten jeder Postmeister verhalten würde 4 Pferde sammt 2 Knechte bloß zu Beförderung der Aerarialstafetten und Courire zu halten, die auf die Zeit des Kriegs ab aerario gezahlt und ernährt würden, hingegen aber, ohne Anweisung der StatsVerwaltung oder des Landeschefs zu keiner anderen Widmung unter schwerester Verantwortung verwendet werden dürften. Mittelst dieser Pferde und Knechte könnten nebst denen Staffetten und ausserordentlichen Courire auch wöchentlich zweimahl durch eigene Individuen die offiziö­sen Paquetten befördert werden, wodurch die Nothwendigkeit der Absendung öfterer Stafetten und deren Kosten vermieden würden. 4 to Vermöge allerhöchsten Befehl ist die Stellung der landtäglich bewilligten 20[000] Recrouten bereits veranlaßt worden, und obgleich noch Ergäntzungen der hungarischen Regi­menter auf den Kriegsfuß annoch beiläufig 8000 Mann zu Bil­dung der Reservedivision übrig bleiben, so fragt es sich, ob mann nicht gegen Ende des Feldzuges, oder im künftigen Winter zu Ergäntzung des während dem Feldzuge entstandenen Abgangs eine neuere und welche Zahl an Recrouten brauchen werde. Obgleich, wie vor bemerckt wurde, nebst Completirung der hungarischen Regimenter auf den Kriegsfuß annoch eine nicht unbeträchtliche Zahl Mannschaft bei denen Reserve ­div[isionen] verbleiben wird, so ist es doch zu vermuthen, daß diese zu Deckung des während dem Feldzuge entstehenden Ab­gangs nicht hinreichen werde, und mann glaubet nicht zu fehlen, wenn mann annimmt, daß eine Stellung von 10.000 Recrouten zu Ende 1809 nothwendig werden dürfte. Selbe wäre wegen leichterer Manipulation wieder im Winter vorzunehmen, da die bei denen Reservediv[isionen] befindliche Mannschaft und die auf andere Art der Armee zukommende Zuflüsse indeß auch die hungarischen Regimenter hinlänglich verstärken würden. 5° Ob nach vollendeter Stellung die Werbungen in Hungarn wieder in Gang gebracht werden sollten ? Zu Erfüllung des gesetzlich gemachten Versprechens scheinet es um so zuträglicher die Werbungen nach vollendeter Stellung wieder herzustellen, als selbe im Fall eines Kriegs, be­sonders für die Cavallerie vielen Zulauf haben, das Landvolk von der Befreiung der Stellung für gewöhnliche Fälle sich über­zeugen würde, endlich, wenn selbe auch keinen hinlänglichen Zuwachs verschafften, der noch abgängige Theil immer durch Stellung ergänzt werden kann. 6 t0- Da Seine Majestät derjenigen Mannschaft, welche auf [die] a ^ an die Comitater ergangenen Aufforderungsschreiben von

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