Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)
1809 Január-Május
det das Königreich Hungarn das Centrum des Gantzen und ist vorzüglich] im Fall eines Defensiv-Krieges der eintzige Anhaltpunct, auf welchen sich alle Kriegs-Operationen stützen, von wo aus selbe thätig befördert werden können. Diese Thätigkeit Hungarns bey ausbrechendem Kriege, welche dieses Land seiner natürlichen] Laage zu verdanken hat und durch seine innere Ressourcen und dem Ruhm,welchen sich dessen Innwohner im Auslande zu verschaffen gewußt, vermehret wird, veranlaßet mich, als Chef dieses Landes, Euer Majestät im gegenwärtigen entscheidenden Augenblicke jene Puncten zur allerhöchsten Entscheidung vorzulegen, deren vorläufige Beantwortung mich auf den Fall eintretender Gefahr in den Stand setzen würde, ohne weiterer Anfrage, gerade zu dem allgemeinen Zwecke der Erhaltung des Gantzen mitzuwirken. Ich halte mich hiezu um so mehr verpflichtet, als der Augenblick eines ausbrechenden Kriegs schnell und unerwartet eintreffen und ich eben damals durch die mir anbefohlene Bereisung entfernterer Theile des Landes, oder aber andere Umstände ausser Stand gesetzt seyn könnte, in Zeiten eine weitere Betrachtung von Euer Majestät einzuhohlen ; ferners bey einem näheren Drange der Umstände die vorkommenden Fragen nicht so vollkommen wie jetzt erwogen und erledigt werden können, endl[ich] selbst die Nothwendigkeit weiterer Anfragen einen oft unversetzl[ichen] Zeitverlust verursachen würde. Ich erbitte mir dahero über die beyliegenden Puncten eine baldige allerhöchste Entscheidung, damit ich in denen weiters zu treffenden Anstalten mit gehöriger Überlegung vorgehen und mit der vollen Beruhigung vorgehen könne, zu dem allgemeinen Wohl, denen Absichten Euer Majestät gemäß beyzutragen und das mir gnädigst anvertraute Land gantz nach letzteren zu hüten. Wienn, am 26-ten Hornung 1809 Joseph Pal. Melléklet (csak a fogaim, sk.) : Bunde deren Beantwortung und weitere Aufklärung sich von. allerhöchsten Orts erbethen wird. 1° Da es zu vermuthen ist, daß bei einem entstehenden Kriege sich S[ein]e Majestät zur Armee verfügen werden, so entstehet die Frage, was wegen Leitung der Geschäfte in der allerhöchsten Abwesenheit veranstaltet werde, und welcher Theil der Geschäfte noch ferners von S[eine]r Majestät sich vorbehalten, mithin auch an selbe directe einzusenden ist. Da es nicht zu zweifeln, daß Seine Majestät hierüber bereits Ihre Bestimmung gefaßt haben, so ist es um so nothwendiger,