Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)

1807 okt.-dec.

nähme verzögert und erschweret. Die Zahl ist an sich beträcht­lich, allein viele sind schon bei der ständischen, und mehrere werden noch bei der oberen Tafel verworfen werden, viele gehö­ren mehr zur dicasterial als zur landtäglichen Verhandlung, sind mithin leicht zu beheben. Nach Beendigung derselben, und vielleicht auch eher, werden die königlichen] Entschließungen in Anregung kommen. Diese werden, wie ich vorhero schon bemerkte, unangenehme Debatten veranlassen, da ich von guter Seite, so sehr sich die Mitglieder der Stände auch hüten, mir davon etwas zu melden, weis, daß bei der ständischen Tafel mehrere Individuen sich vor­bereiten die Frage wegen denen mit dem Geldsubsidium ver­bundenen Conditionen wieder aufzuwärmen, doch wird selbst wenn diese Frage öffentlich zur Sprache kommen sollte, welches ich nach Eurer Majestät Weisung und zur Ehre der Nation auf alle mögliche Art zu verhüten trachten werde, auch bei dieser Tafel eine eminente Majorität dawider sein und allem Anscheine nach diese Versuche vereiteln. Ebenso werden im Commercial­fache manche lebhaftere Discussionen entstehen, da die Stände, wie ich es bereits in Wien Eurer Majestät in voraus zu melden die Ehre hatte, mit manchen darinn enthaltenen Clausein und Restrictionen unzufrieden sind. Sollten Eure Majestät auf die Vorstellung der Stände die Fortsetzung des Landtags zu bewilligen geruhen, so würden diese odiosen Fragen theils wegfallen, theils dadurch leichter zu beheben sein, daß man sie auf die Aufnahme jener Deputa­tionalwerke, mit denen sie innigen nexum haben, verweisen würde ; im entgegengesetzten Falle aber wird es nothwendig sein, die allerhöchsten Entschließungen ehestens aufzunehmen, um die Discussionen hierüber einem baldigen Ende zuzuführen. In dem mehrerwähnten Handbillet erklären Sich zwar Eure Majestät bestimmt, daß Sie den gegenwärtigen Landtag aus mehreren wohlbekannten Ursachen, vorzüglich aber wegen baldiger Effectuirung der zwei bereits abgehandelten königlichen Propositionen geendiget wissen wollen ; allein da die landtäglich versammelten Stände seitdeme beschlossen, die erstere derselben, wenn es Eure Majestät wünschen und die Notwendigkeit es erfordert, auch bevor der Landtag geendiget, durch einen eigends zu sanctionirenden Articl, wie es Eure Majestät aus einem andern, von mir unter dem gestrigen dato über die Landtags­geschäfte erstatteten Berichte gnädigst ersehen werden, zu effectuiren, da sie ferners, wenigstens der größere Theil der­selben, wenn sie hiezu von Eurer Majestät aufgefordert würden, auch eine ähnliche Fürsorge, damit das Geldsubsidium in denen bestimmten und von Eurer Majestät angenommenen Terminen

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