Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)

1808

So sehr ich auch gewünscht hätte hierinnfalls der aller­höchsten Erwartung zu entsprechen, so sehr ich auch von der Billigkeit und Vollgültigkeit der von gedachter S[eine]r Kai­serlich] Königlichen] Hoheit wegen Erzielung einer Aushülfe in Hinsicht der Bespannung und Packwesens der in Hungarn dislocirten Regimenter angeführten Gründen überzeugt war, so konnte ich doch, wie ich es Euerer Majestaet in Preßburg münd­lich zu erklären die Ehre hatte, wegen der eben zu der nehmlichen Zeit von denen Landesständen zum Behufe der Defensions­anstalten in Antrag gebrachten beträchtlichen Zurüstungen diesen Gegenstand nicht wohl mit Anhoffung einiges Erfolges zur Sprache bringen, ich praescindirte dahero mit Euer Majestaet Genehmigung von weiterer Benützung des vorerwähnten Vor­trags. Nun wo der Landtag geendet und auf selben dieser Gegen­stand nicht zur Sprache gekommen, bleibet nur noch zu über­legen übrig, ob mann nicht auch ausser demselben etwas zu Beförderung der Mobilmachung der in Hungarn dislocirten Regimenter in Antrag bringen, oder veranlassen könnte. Das zweckmässigste Mittel hiezu wäre ohngezweifelt das von S[eine]r Kaiserl[ich] Königlichen] Hoheit dem Generalissi­mus Vorgeschlagene, wenn sich nemlich das Land herbeiliesse, eine gewisse Zahl Fuhrweesens- und Packpferde gegen baare Vergütung im Augenblicke eines ausbrechenden Krieges sogleich zu stellen und auf jedes paar Pferde einen Knecht auszuheben. Die landtägliche Annahme und gesetzliche Bekräftigung dieses Vorschlags hätte die Ausführung desselben nicht so wohl erleichtert, als vielmehr den Erfolg desselben ausser Zweifel gesezt, die Nichtverhandlung desselben auf dem Landtage aber ziehet jedoch, meinem Erachten nach, nicht unmittelbar die Folge nach sich, daß mann auch ausser demselben nicht eine ähnliche Maaßregel mit Erfolg in Ausübung bringen könne. Die Epochen der seit dem Jahre 1792 einander unabläß­lich gefolgten Kriege liefern mehrere Beweise, wie viel und mit welchem Erfolge von Seite Hungarns zu denen allgemeinen Defensionsanstalten auch ohne vorhergegangener landtäglicher Verhandlung geleistet worden. Unter denen vielfältigen Beweisen der Bereitwilligkeit dieses Landes verdienen vorzüglich zweie, welche auf den jetzi­gen Fall einigen Bezug haben, herausgehoben zu werden. Als im Jahr 1800 Euer Majestaet die Aufstellung der hungarischen Insurrection zu Anfang des Monaths [Septem]ber anordneten, mußte daß [sie!] hiezu gehörige Fuhr- und Pack­weesen, sowohl jenes der einzelnen Regimenter, als auch der gantzen Insurrectionsarmee größtentheils inner Landes aufge­bracht werden, und binnen der zwei Monathe Oktober und No-

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