Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)

1807 okt.-dec.

arbeitungen der Regnicolar-Deputationen rechnen, daß sie wegen Aufnahme derselben die Fortsetzung des Landtages in Pesth zu begehren sich vorgenommen, daß die proceres an­fangs die Prorogation dieser Ausarbeitungen auf einen bestimmten Tag zusammenzuberufenden Landtag in Antrag brachten, selbe aber von denen Ständen nicht angenommen wurde, daß die proceres dann, damit die Frage Euer Majestät unterlegt werden könnte, in die Bitte der Fortsetzung des Landtags willigten, aber von dem so vortheilhaften Antrag der Stände, das Euer Majestät gemachte Oblatum an Recrouten in Effectuation zu bringen, nichts hören wollten, ist Euer Majestät aus meinen vorigen Berichten bekannt. Nun ist die Sache dahin gediehen, daß die Stände in einem am gestrigen Tage an die proceres abgesandten nuncio sich dahin erkläret, daß sie, wenn die Notwendigkeit es fodert und Euer Majestät die Gnade haben würden, ihnen die Continuation des Landtags zu bewilli­gen, nicht nur wegen denen offerirten Recrouten, sondern auch wegen dem subsidio die Artikel vor Beendigung des Landtags Euer Majestät unterlegen und ohne die Sancibionirung der übri­gen zu erwarten, gleich ad effectum dirigiren wollten. Diesem nuntio werden in der morgigen Sitzung allem Anscheine nach auch die proceres beystimmen und dann hierüber eine Vorstel­lung an Euer Majestät abgehen. Aus dieser kurtzen Schilderung, welche in meinem unter heutigen dato abgehenden Berichte weitläufiger auseinandergesetzt ist, werden sich Euer Majestät gnädigst überzeugen, daß die Stände bey dem Wunsche auch die Deputational-Werke aufzunehmen, dennoch auf Mittel ge­dacht haben, durch eine bishero wenig übliche gesetzliche Ver­fügung die von ihnen gemachten oblata zu gehöriger Zeit zu effectuiren. Daß die obere Tafel ihr Bestreben dahin gerichtet, die Stände zu vermögen, nach denen Worten der königlichen] Rescripte die gravamina aufzunehmen, die Resolutionen zu verhandeln und daß, wenn sie dem letzten, für den König so vortheilhaften Antrag der Stände nicht bishero bey stimmte, dieses mehr aus Besorgniß einer Verletzung des constitutionellen usus, als aus was immer für einer andern Ursache geschehe. Was die mir von Euer Majestät aufgebothenen Wachsamkeit zu Verhütung aller unanständigen Reden bey der oberen Tafel belangt, werde ich mich stäts, wie bishero, nach Euer Majestät Willensmeynung und aufhebenden Pflicht verhalten. Ich hoffe überhaupt noch Gelegenheit zu haben, Euer Majestät überzeu­gen zu können, wie sehr es mir am Hertzen liegt, ihre Willens­meynung mit Erfüllung meiner Pflichten zu verbinden, und mir dadurch Ihre Gnade noch ferners zu verdienen. Ich werde es mir zur Pflicht rechnen, sobald als die bittliche Vorstellung der

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