Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)

1807 okt.-dec.

4 1807 ORT. 9. Palatin — ganz natürlich, wenn nur nicht ä la Orleans — ihnen, denen Buben anhieng ; . . .Wenn jener, der an der Spitze stehet und dessen dop­pelte Pflicht es seyn sollte, die Handvoll Brutuse und Catilinen im Zaum zu halten, diese giftige Bruth durch Achtung und Vertrauen auszeichnet und sich gleichsam bemühet das Glück zu geniessen, sich dem Willen der Oposition zu fügen zu dürfen, was und wie sollen unter solchenVer­hältnissen rechtliche Biedermänner zum Besten ihres Souverains und seiner gekränkter Rechte mit einigen Erfolg würken können. (Privat­bibl. fasc. 47.) Euer Majestät ! Seit meinem letzten Schreiben sind nach mehreren Ver­handlungen und Strittigkeiten zwischen beeden ständischen Tafeln sind [sie! ] zwey Vorstellungen an Euer Majestät beschlos­sen worden, und zwar eine in Betreff des erhöhten Saltzpreises, die andere in Betreff der Fortsetzung der Landtagsgeschäfte. In ersterer begehrten die Stände, daß der Sinn des 20-ten Artikels vom Jahr 1791 deutl[ich] auseinandergesetzt, der Saltz­preiß auf den Fuß das Jahres 1802 heruntergesetzt 1 werden solle. Mit ersteren waren die proceres zwar einverstanden, doch woll­ten selbe diesem Artikel keine so restrictive Auslegung geben, wie die Stände ; in Betreff des andern Punctes trugen sie darauf an, daß man Euer Majestät von der neuen Erhöhung auf die in dem Rescripte vom 4-ten August bestimmte Zeit ein Oblatum machen solle, allein die Stände willigten nicht ein und beharrten um so mehr auf die Herabsetzung des Saltzpreises, als Euer Majestät ohnerachtet in dem gedachten Rescripte von einer auf dem nächsten Landtage hierüber mit denen Ständen zu pflegen­den Rücksprache die Rede war, hievon auf dem Landtage bis­hero keine Erwähnung machten. Uebrigens enthaltet die näm­liche] Vorstellung viele zutr[ägliche] und für den Staat vortheil­hafte Anträge in Hinsicht auf die Verführung und den Ver­schleiß des Saltzes ; und werden die Stände, wenn Euer Majestät er wiedern sollten, daß der zur Deckung der Staats-Erforderniße erhöhte Saltzpreiß jetzo nicht heruntergesetzt werden könne, auch in dieses einwilligen. Was die Fortsetzung des Landtags betrift, waren die Stände der Meynung, daß nachdem Euer Majestät versichert, daß Sie alle ihre billige gravamina und pos­tulata auf diesem Landtage heben werden, auch alle Deputational­Elaborate, deren Nicht-Aufnahme eines der vorzüglichsten gra­vamina des Landes ausmacht 2 , und welche weit wichtigere 1 Ez a törvénycikk csak rendkívüli szükségben engedte meg a só árának emelését országgyűlés nélkül is. Most a rendek ezt úgy kívánták magyarázni, hogy ez a szükség csak háborús veszedelem esetében áll be, amikor országgyűlést összehívni nem lehet. 2 Ezt hangoztatja a rendek üzenete is a felső táblához : „Quod autem gravamina et postulata regni attinet, inter haec, pro gravissimo

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