Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

1807

andern aber "vermindert. Sie beharren ebenfalls auf die von ihnen angenommenen Auslegung des 19-ten Artikels vom Jahre 1791 r welche sowohl denen königlichen] als auch denen Privat-Eigenthums­reehten äusserst nachtheilig ist, in Betreff ersterer haben die pro­ceres, welche um Euer Majestät die Wahrheit zii melden, in Werken nicht viel freygebiger, als die Stände waren, meist letzte­ren beygestimmt, letztere Auslegung aber verworfen. Morgen wird der gantze Gegenstand bey denen proceribus beendiget, und da schwerlich die Stände darüber neue Cirkular-Sitzungen abhalten werden, binnen wenigen Tagen gäntzlich zur Beife gelangen. Mit Grunde läßt sich hie von sagen, daß die Verlängerung desselben jeden Tag neue Anstände hervorbringt und zuletzt wohl auch das angetragene Subsidium fast auf nichts reduciren würde. Diese Betrachtung bringet mich dahin, die wesentlichen] Gegenstände zwar fest zu behaupten, durch Verlängerung der übrigen aber nicht unnöthigen Zeitverlust zu verursachen. Ich ersterbe übrigens in tiefster Ehrfurcht von Euer Majestät! Ofen, am 12-ten July 1807. der allerunterthanigste Diener Joseph Pal. 129. 1807 Julius 14. Buda. József nádor fölterjesztése a követi utasítások bekérése és felküldése tárgyában. Ered. tiszt.: K titk. lt. Extraser. Diaet. 1807. 31. sz.; sk. fogaim.: u. o. Extraser. Diaet. 1807. 29. sz. Július 10-én a nádor a következő legfelsőbb kéziratot kapta (Extraser. Diaet. 1807. 29. sz.) Lieber Herr Bruder ! Da Ich die gravamina und postulata der Stände ehestens zu wissen wünsche und diese aus den Instruc­tionen, welche die Gerichtsbarkeiten ihren Ablegaten mitgegeben haben, am füglichsten ersehen werden können, so werden Euer Liebden die Instructionen sämmtlicher Komitate und königl. Freistädte entweder von den Obergespännen oder von den Ablegaten Sich also­gleich vorlegen lassen und selbe Mir höchstens in Zeit von acht Tagen per extensum einsenden. Baaden, den 7-ten Juli 1807. Franz m. p. Allerunterthanigste Nota. Eure Majestät geruheten mir mittelst Handbillet vom 7-ten 1 [aufenden] Monats gnädigst anzubefehlen, Ihnen die Instructionen sämtlicher Comitate und k [öniglicher] Freistädte höchstens in Zeit von 8-tägen per extensum einzusenden.

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