Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

1807

Bey einer lebhaften, an Publizität in den Geschäften und an freymüthige Aeußerungen gewohnten Nazion geschieht es zwar manchmal, daß selbst bedeutendere Männer ihre Meinungen laut genug werden lassen, um sie durch Tradition auch in niedrigeren Zirkeln, oder wohl gar Kaffee- und Gasthäusern zu erfahren, und es ist daher nicht unnutz, daß man auch diese, wo sich die Juraten, Batwaristen, und die jüngeren Adelichen häuffig herumtreiben, sur­veüliren last, zumal der Geist, der sich bey dieser Klasse äußert, doch meistentheils nur von jenem, den höhere Klassen am Tag legen, entlehnt ist. Allein zwey Bemerkungen kann ich ihrer entschiedenen Wichtigkeit wegen hier nicht übergehen; die eine, daß man auf solche Rapporte nicht zu viel Gewicht legen, noch weit weniger aber sie für hinlänglich ansehen, sondern sich ihrer hauptsächlich nur zu einiger Kontrolle und zur Erlangung einer mehr ausgebreiteten Uebersicht bedienen muß; die andere, daß man dabey selbst den entferntesten Anschein von Polizeyanstalt, was man in Ungarn äußerst hast, — und noch mehr von einem Einfluße der Wiener Polizey sorgfältig vermeidet. Sollten es also Euer Majestät für gut finden, von einigen oder allen vorbenannten Individuen Gebrauch zu machen, so glaube ich, daß die Polizeyhofstelle hiebey nicht weiter zu interveniren hätte, als daß sie dieselben an ein von Euer Majestät zu bestimmendes Individuum anweist, und zwar mit der Erklärung, daß bey der Noth­wendigkeit, die sich etwa zur Zeit des Landtages in Ofen und Pest einfindenden Fremden genau zu beobachten, ihnen hierwegen die weiteren Aufträge von diesem Individuum zukommen würden. Hie­durch würde selbst für den Fall einer Verlautbarung aller Anstößig­keit ausgewichen seyn, und es doch immer von dem allerhöchsten Befunde abhängen, Jeden in so weit zu gebrauchen, als es nach der von diesen Individuen erworbenen Kenntniß rathsam befunden werden wird. Niemal könnte ich aber dazu rathen, diesen Vertrauten durch die Polizeyhofstelle, oder durch wen sonst immer eine schriftliche Instrukzion geben zu lassen. Theils wäre dies wegen des leicht möglichen Mißbrauches gefährlich, theils selbst unthunlich, weil es von dem Gange itzt noch gar nicht vorherzusehenden Umstände abhängt, wohin die Aufmerksamkeit vorzüglich gerichtet werden müße. Was die Stände denken, meinen und vorhaben, ob Gemeinsinn herrsche, oder Fakzionen sich bilden, wer an der Spitze dieser letzteren stehe, wer hinter den Kulissen wirke, welcher Mitteln sich die etwaigen Opposizionsmänner bedienen, etc. etc. Alles dieses kann nur durch solche, die Ansehen und Gewicht haben, die Glieder der einen oder der anderen Tafel sind, die in ausgebreiteten Verbindungen stehen, zuverläßig in Erfahrung gebracht werden. Euer Majestät haben unter Höchstdero Ministern und Rathen, unter den Magnaten und BischöfTen und unter dem Ritterstand mehrere, die hierinnfalls sehr vieles

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