Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)
1807
Ausübung Käme, nur die inneren Kräfte Hungarns ohne wesentlichen] Nutzen für die Monarchie anspannen, eine jede ähnliche] Maaßregel aber für die Zukunft unmögl[ich] machen würde, so erübriget E[uer] M[ajestät] kein anderer Ausweg, als daß Sie Sich, bevor Sie den hung [arischen] Landtage eröfnen geruhen, die Frage, ob das von denen Ständen zu begehrende Subsidium zu Deckung der jährlichen] ausserordentlichen] Auslaagen, oder aber zu Beförderung einer Finanz-Operation, zu Tilgung der unverzinslichen] Staatsschulden verwendet werden solle, bestimmt entscheiden, hierüber ein festes, unabänderliches] System fassen, jene, welche den Landtag zu leiten haben, davon belehren, endl[ich] auch die zu Ueberzeugung eines allenfalls zu ernennenden ständischen Ausschußes zu verfassende Schrift selben angemessen entwerfen zu lassen. Für letztere, als den verzügl [ichen] Gegenstand gegenwärtiger Bemerkungen könnten folgende Grundsätze angenommen werden. Für den Fall, wo E[uer] M[ajestät] gesonnen wären, das von denen Ständen zu bewilligende Subsidium zu Deckung der ausserordentlichen] Auslaagen des Staats, das durch selben verursacht werdenden Deficits in der jährlichen] Bedeckung zu verwenden, müßten E[uer] M[ajestät] vor allen sich von ihrer Credits-Co[missi]on den Betrag dieses Deficits genau vorlegen lassen, und nach selben die von Hungarn gewünscht werdende Summe doch so bestimmen, daß nachdeme es weder thunl[ich], noch räthl[ich], jedes Jahr einen Landtag abzuhalten, dieselbe auf 2 oder 3 Jahr vorhinein beyläufig berechnet würden und von denen Ständen abverlangt würde. Dieses vorausgelassen, müßten in der den ständischen Ausschusse vorgelegt werdenden Schrift die Ursachen, welche diese ausserordentliche] Ausgaaben veranlasset, das jährliche] Deficit vermehret, als Aufstellung der Neutralitaets-Armee, die steigende Theuerung und Vermehrung aller Preise etc. aufgeführt, zugl [eich] aber auch erwiesen werden, daß zu Bestreitung derselben, die in denen deutschen Erblanden und in Hungarn unter dem 20-ten August 1806 ausgeschriebenen Auflaagen nicht hinreichten, mithin eine neue Aushülfe nothwendig sey. Ferners wäre im selber die Dringlichkeit der letzteren, die Nothwendigkeit die Neutralitaets-Truppen ferners auf einen mobilen Fuß zu erhalten, die Billigkeit des Begehrens, daß Hungarn auch hiezu beytrage, endl[ich] die gegenwärtige äussere Laage des Staats, vermög welcher die abzugebende Summe nicht als ein in Friedenszeiten zu gebendes Subsidium, sondern als ein zu Bedeckung der zu Sicherheit des Staats nothwendigen Leistungen bewilligstes Geld-Quantum zu betrachten ist, einleuchtend darzustellen; diesen hätte endlich] die Summe, zu deren Deckung im Gantzen, oder nur zum Theile Hungarn beytragen sollte, die Gründe, welche zu Bestimmung derselben gefühlt haben, zu folgen und wäre die