Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

1807

in der gegenwärtigen Laage des Staats und seiner Finanzen eine angemessene vernünftige Piiblicitaet, die Aufdeckung der Größe des Uebels, wenn man auch zugl[eich] die Möglichkeit der Abhülfe eingreifend darstellet, vielmehr nützlich] den Credit desselben zuträgl[ich] seyn könnte, denn ohne zu erwähnen, daß bey dem Umstände, wo dieses Uebel durch sein schnelles Fortschreiten nicht nur dem Staate, sondern auch dem Vermögen jedes Privaten den Untergang drohet, jeder einzelne Mann über selbes nachdenket, sich darüber Kentniße zu sammlen trachtet, und da ihme das Uebel verheimlichet wird, selbes für größer hält als es nicht wirk­lich] ist, mithin auch die Ueberzeugung, daß selbes kleiner ist, als man es vermuthete, daß der Staat noch Mittel besitze, selbes zu heilen, der Credit gehoben wird, so kann auch die evident dar­gestellte Aussicht, daß durch die von Hungarn bewilligt werdende Subsidium [sie!], mit Zuhülfenehmung der übrigen dem Staate zu Gebothe stehenden Hülfsmittel, das jährl[ielie] Deficit gedekt und die Bancozettel getilgt werden können, um so mehr zur Verbesserung des Staats-Credits beytragen, als jedermann nebst Gewißheit der Hebung des Uebels auch jene Versicherung erlanget, daß der Staat nach einen festen, wohl überdachten wirksamen Finanz-System fortschreite; woran die öffentliche] Meynung bishero bey dem vielen Schwanken der Finanz-Operationen zweifelte. Nur der Mangel an gründlicher] Kentniß des Umfangs des wirklichen Uebels, der Mangel eines festen Systems zu Hebung desselben, zu Verbesserung der zerrütteten Staats-Finanzen kann der Publicitaet entgegen seyn, solte dem Staate schäd[lich] machen [sie!] und wäre dieses was nicht zu vermuthen ist) gegenwärtig der Fall, so ist freylich nicht thunlich eine aufrichtige Sprache gegen die hung [arischen] Stände zu führen, ihnen den Stand der Finanzen, das für selbe angenommene System vorzulegen, allein auf diesen Fall muß man auch auf keine wesentliche] Hülfe von Seite ersterer rechnen und bis man ein dauerhaftes gründliches] System entwerfen kann, zu palliativen Mittel seine Zuflucht nehmen. Es wäre vielleicht auf diesen Fall sogar für das Wohl des Staats nicht räthl[ich] vor denen Ständen eine grössere Anstrengung zu fodern, da solche ausserordent [liehe] Maaßregeln nur einmahl durch zu setzen sind, beym Mangel an einen festen System wenig Vortheil abwerfen, späterhin aber, wenn man sie mit Nutzen verwenden könnte, nicht mehr zu erhalten sind, und die Landesstände durch das jetzige Beyspiel gewitziget das wenige Zutrauen, welches sie in die Finanz-Verwaltung des Staats noch haben, verliehren und nie mehr ein wesentliches] Opfer dem Staate bringen würden. Dieses sind die Bemerkungen, welche die Art des Vortrags der zwey letzteren Puñete und den Innhalt derselben im allge­meinen betreffen. Wenn man aber die Beschaffenheit und Folgen der 2 Postulaten, welche die Credits-Co[missi]on mit einander

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