Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

1806

jenigen nach vollbrachter 5jähriger Gardedienstzeit zum Austritte geeigneten, welche in Folge der vorzunehmenden Prüfung sich eine ausgezeichnete Bildung in jeder Hinsicht eigen gemacht haben, nach Umständen um einen Grad höher, als jenen den sie bei der Garde genießen, bei der Armee befördert werden. Die Kanzlei wird diese Meine Entschliessung den Comitaten mit dem Beisatze bekannt machen, daß ich hoffe: es werde ihnen diese Bestimmung um so angenehmer sein, als sie andurch näher überzeugt sein werden, wie sehr Ich Mir angelegen sein lasse, die ungarische adeliche Jugend zu höheren Militärwürden geeignet zu machen. Zugleich ist demselben mitzugeben, in Hinkunft keine andern als mit den vorberührten Eigenschaften versehene Individuen vor­zuschlagen, welche nehmlich mit den vorgeschriebenen Zeugnissen über die mit Vorzug, oder wenigstens mit dem Kalkül der ersten Klasse vollendeten philosophischen Studien sich ausweisen können und von welchen zugleich aus den Konduitlisten bekannt ist, daß sie nebst vorzüglichen Talenten, ausgezeichneter Verwendung und erprobter Moralität, bei dem Militärstande sich auch die nöthige Dienst­kenntniß erworben haben. Daher Ich zugleich die Regiments- und Corpscommendanten für die Richtigkeit der Konduitlisten verant­wortlich mache. Was die Hofdienstleistung und das Disciplinare betrifft, so bleibt diese Garde, wie bisher, auch in Hinkunft ganz nach dem bestehenden Garderegulament Meinem ersten Obersthofmeister, als dem Obristen Meiner sämmtlicher Garden untergeordnet. Die Ausübung des iuris gladii und das oeconomicum hat bei der gegenwärtigen Beobachtung zu verbleiben. Belangend die Garde-Premier- und Second-Wachtmeisters, da der Gardedienst, dann die damit verbundene Aufsicht über die Indi­viduen dieses Corps und die Belehrung derselben fähige, thätige und gebildete Männer für die Oberofficiersstellen fordert, so behalte ich mir vor, diejenigen davon, welche sich in Erfüllung ihrer Pflichten auszeichnen, durch angemessene Beförderung und Verbesserung ihrer Lage zu belohnen, diejenigen hingegen, welche sich der Invalidität nähern, oder in ihrem Eifer nachgelassen, werde Ich durch Pensioni­rung oder Versetzung zu einer andern Stelle entfernen, um ihre Plätze mit mehr geeigneten Individuen besetzen zu können. Da die Vermehrung der Garden der gegenwärtige Dotationsfond nicht gestattet, so ist einstweilen, bis dieser vermehret wird, jene Zahl der Individuen beizubehalten, welche der Fond nebst Tilgung der Passivschulden zu unterhalten im Stande ist. In Ansehung der Umformirung hat es bei dein, was Ich deß­halb kürzlich angeordnet habe und auch schon in Erfüllung gebracht ist, zu verbleiben. Übrigens hat Mir die Kanzlei nach vorläufig mit Meinem ersten Obersthofmeister und mit dem Hofkriegsrathe gepflogenen Einverneh-

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