Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

1806

Garde zu treten wünschte und dazu von einem Comitate empfohlen würde, so könnte selber hievon, wenn er das vorgeschriebene Alter und Eigenschaften hätte, nicht ausgeschlossen werden, doch tritt ein solcher, um keinen Unterschied zu machen, auch blos als Unterlieutenant bei der Garde ein. Was das bei der hungarischen adelichen Garde noch be­stehende Probejahr betrifft, so glaube ich, daß selbes nur aus dem Grunde eingeführt worden, um eine genauere Kenntniß des Cha­racters jener Individuen zu erlangen, welche aus dem Civile und sozusagen gerade aus denen Schulen zur Garde treten, und im Falle selbe nicht geeignet wären, sich ihrer, da sie noch nicht in die Wirklichkeit getreten, ohne Formalitäten wieder entledigen zu können. Bei nun geänderter Art der Auswahl scheint dieses Probe­jahr, nach der gründlichen Meinung des Gardecapitains und der hungarischen Hofkanzlei nicht nur überflüssig, sondern auch der Ehre des Gardecorps nachteilig zu sein. Wie kann man nämlich von einem Militaire, der 2 Jahre mit Auszeichnung gedienet, nur vermuten, daß er sich eines solchen Vergehens schuldig machen werde, welches ihm eine verdiente Entlassung zuziehen solle. Schon diese blosse Vermuthung beleidigt die Ehre der hungarischen Nation, des österreichischen Militair und setzt den Wert der Gar­den tief herunter. Sollte ja, was nach dem gegenwärtigen Antrag sich nicht wohl vermuthen läßt, ein unwürdiges Mitglied in die Garde ein­schleichen, dann geben die bestehenden Militairgesetze und das Regulament genug Mittel an die Hand, sich desselben auch ohne Probejahr zu entledigen. 2. Über die Ausmusterung der Garden. Wichtig und überzeugend sind die Gründe, welche Se. königl. Hoheit der Erzherzog Karl wider die Verlängerung der Dienstzeit bei der Garde anführt, selben kann ich nur beifügen, daß wenn diese nach Antrag des Gardecapitains auf 7 und 8 Jahre verlängert würde, die Garden ihre besten Jugendjahre bei selber verleben und mit der Hoffnung zu weiteren schnellen Fortschritten auch allen Eifer zu ihrer besseren Bildung verlieren würden. Diese Dienstzeit könnte bei dem gegenwärtigen Antrag auf 4 Jahre heruntergesetzt werden, da binnen dieser Zeit bei anhalten­dem Fleiße und Application sich jeder Jüngling sowohl die höheren Militairwissenschaften eigen machen, als auch sich zu seinem fer­neren Berufe und für das gesellschaftliche Leben weiters ausbilden könnte. Dadurch würden zugleich mehrere Jünglinge aus dem hungari­schen Adel der Gnade, Euer Majestät heiligste Person zu bewachen, theilhaftig, ihre väterliche Absicht aber gemeinnütziger werden. Ohne die Schonung zu verkennen, mit welcher Se. des Erz­herzogs Karls königliche Hoheit den Antrag des Gardecapitains

Next

/
Thumbnails
Contents